Dieser „Regio Deal“ zielt darauf ab, den allgemeinen Wohlstand durch Investitionen in die Programmbereiche „Nachhaltig“, „Vielfältig“, „Nah“ und „Starke Region“ zu fördern. Dies tun wir füreinander und gemeinsam: Unternehmer, Bildungseinrichtungen und Behörden. Weitere Informationen zum „Regio Deal“ findest du auf der Website der Region Stedendriehoek.
Förderprogramme im Rahmen des „Regio Deal“:
Für die erste Tranche (Antrag bis zum 1. November 2024) gilt Förderprogramm ‘Regio Deal’ der Region Stedendriehoek „Stärker in 3D“.
Für die zweite Tranche (Antragstellung zwischen dem 9. Februar 2026 und dem 10. April 2026) gilt Förderprogramm ‘Regio Deal’ der Region Stedendriehoek „Stärker in 3D“ – zweite Tranche.
Es ist nicht mehr möglich, einen neuen Förderantrag einzureichen.
Für Anträge, die zwischen dem 9. Februar 2026 und dem 10. April 2026 eingereicht werden, gilt Folgendes:
Alle Projektpläne werden anhand der Förderkriterien geprüft. Diese müssen erfüllt sein. Anschließend führt der unabhängige Beratungsausschuss die inhaltliche Prüfung durch. Im Juli 2026 erfahren Sie, ob das Projekt am Regio-Deal teilnimmt.
Für die erste Tranche sind Sie als Fördermittelempfänger ab 2026 verpflichtet, jährlich einen Fortschrittsbericht einzureichen. Für die zweite Tranche sind Sie ab 2027 verpflichtet, jährlich einen Fortschrittsbericht einzureichen.
Sie müssen den Fortschrittsbericht bis zum 1. April einreichen. Darin werden unter anderem der Stand der Aktivitäten und die Ausgaben beschrieben. Verwenden Sie hierfür das vom Verbund „Regio Stedendriehoek“ bereitgestelltes Format.
Sollten sich Änderungen bei der Durchführung des Projekts ergeben (Anpassungen an den Aktivitäten oder am Budget von mehr als 20%), melden Sie dies bitte innerhalb von vier Wochen über das Formular ‘Festsetzung/Änderung der Förderung’.
Beide Vorgänge führen Sie über die Schaltfläche ‘Ändern/Abrechnen’ oben auf dieser Seite durch.
Nach der Bewilligung des Zuschusses erhalten Sie diesen als Vorschuss. Der Regionalkassierer, die Gemeinde Apeldoorn, überprüft im Nachhinein, ob Sie den Zuschuss für den Zweck verwendet haben, für den Sie ihn beantragt und erhalten haben, und ob Sie alle Bedingungen erfüllt haben. Spätestens 13 Wochen nach Abschluss der geförderten Aktivitäten stellen Sie einen Antrag auf Feststellung. Dies tun Sie über die Schaltfläche ‘Ändern/Abrechnen’ oben auf dieser Seite. Innerhalb von 13 Wochen erhalten Sie vom Regionalkassierer der Gemeinde Apeldoorn einen Feststellungsbescheid.
Staatliche Beihilfen sind die (in)direkte Gewährung finanzieller Unterstützung für Unternehmen durch staatliche Stellen. Dies ist grundsätzlich verboten und müsste der Europäischen Kommission zur Genehmigung gemeldet werden. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die es ermöglichen, finanzielle Unterstützung zu gewähren, ohne dies bei der Europäischen Kommission anzumelden.
Bei einer Reihe von Projekten hat sich gezeigt, dass mit dem Wegfall der Förderung eine staatliche Beihilfe vorliegen würde, die aufgrund einer Freistellungsverordnung zulässig ist.
Zuschuss unter Anwendung der AGVV gewährt
Hinsichtlich der Aktivitäten, für die die nachstehend aufgeführten Zuschüsse gewährt wurden, kommen wir zu dem Schluss, dass der Zuschuss unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt gemäß den Artikeln 107 und 108 des Vertrags (ABl. EU, L 187/1), in der nach 2014 mehrfach geänderten Fassung, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023, ABl. EU 2023, L 167/1, im Folgenden als „Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ (AGVV) bezeichnet.
Um die AGVV in Anspruch nehmen zu können, hat die Gemeinde Apeldoorn diese Fördermittelbewilligungen bekannt gegeben. Teil dieser Bekanntgabe ist die Veröffentlichung der Bescheide.
- Anonyme Verfügung 5444978 (PDF, 114 kB)
- Anonyme Verfügung 5449661 (PDF, 114 kB)
- Anonyme Entscheidung 5449883 (PDF, 114 kB)
- Anonyme Verfügung 5450866
- Anonyme Verfügung 5453123 (PDF, 125 kB)
- Anonyme Entscheidung 5451888 (PDF, 148 kB)
Zuschuss unter Anwendung des LVV gewährt
Hinsichtlich der Aktivitäten, für die die nachstehend aufgeführten Zuschüsse gewährt werden, kommen wir zu dem Schluss, dass der Zuschuss unter Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 gewährt werden kann, mit der bestimmte Kategorien von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor sowie in ländlichen Gebieten gemäß den Artikeln 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden (ABl. EU 2022, L 327/1), im Folgenden als „Agrarfreistellungsverordnung“ (AFV) bezeichnet.
Um die LVV in Anspruch nehmen zu können, hat die Gemeinde Apeldoorn diese Fördermittelbewilligungen bekannt gegeben. Teil dieser Bekanntgabe ist die Veröffentlichung der Bescheide.
- Beschluss über den Förderantrag ‘De Kracht van Verbinding’ im Rahmen der Förderregelung „Regio Deal – Sterker in 3D“, zweite Tranche
- Beschluss über den Förderantrag ‘Besser wirtschaften mit Bodenleben’ im Rahmen der Förderregelung „Regio Deal – Stärker in 3D“, zweite Tranche
Beihilfe gemäß der De-minimis-Verordnung gewährt
Hinsichtlich der Aktivitäten, für die die nachstehend aufgeführten Zuschüsse gewährt wurden, kommen wir zu dem Schluss, dass der Zuschuss unter Anwendung der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU 2023, L vom 15. Dezember 2023), im Folgenden als „De-minimis-Verordnung“ bezeichnet.