Wenn Sie Anspruch auf die „RegelRecht“-Regelung haben, erhalten Sie die „Stadspas Apeldoorn“. Mit dieser Karte erhalten Sie Ermäßigungen in Geschäften, Vereinen und Organisationen. Auf der Seite mit Anbietern des Stadtpasses Ort, an dem Sie das Stadspas-Guthaben einlösen können.
Wie aktiviert man die Karte?
Spätestens drei Wochen nach der Beantragung wird Ihnen die Karte per Post zugeschickt. Ein paar Tage später erhalten Sie einen Code und einen Brief. In dem Brief steht, wie Sie den Code auf die Karte übertragen. Sobald der Code auf der Karte gespeichert ist, können Sie Ihre Karte in den teilnehmenden Geschäften scannen lassen, um einen Rabatt zu erhalten.
Der Stadspastegoed ist vom 1. März bis zum 1. März des folgenden Jahres gültig.
Wenn Sie an einem Schuldnerberatungsprogramm teilnehmen, können Sie auch die „RegelRecht“-Regelung beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Familieneinkommen über 130% des sozialen Mindestlohns liegt. Sie können die Regelung über die obenstehende Schaltfläche beantragen.
Sie haben Anspruch auf ein Stadspas-Guthaben, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Ihr Familieneinkommen liegt unter 130% des Mindestbetrags (siehe die Tabelle oder ob Ihr Einkommen darunter liegt)
Für Studierende gilt:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Sie sind studierender Alleinerziehender und Ihr Einkommen beträgt höchstens 130% des Sozialhilfesatzes (ohne Urlaubsgeld) (siehe die Tabelle oder ob Ihr Einkommen darunter liegt)
Beispiele:
- Liegt Ihr Einkommen bei 110% oder darunter? Dann erhalten Sie ein „Stadspas“-Guthaben in Höhe von 75,00 € für sich selbst und Ihren eventuellen Partner sowie für Ihre im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren.
- Liegt Ihr Einkommen zwischen 110% und 130% des Mindestlohns? Dann erhalten Sie ein „Stadspas“-Guthaben in Höhe von 50,00 € für sich selbst und Ihren eventuellen Partner und/oder 75,00 € für Ihr(e) im Haushalt lebende(s) Kind(er) unter 18 Jahren.
- Studierende: Nur wenn Sie Student sind und alleinerziehend, können Sie ein Stadspas-Guthaben beantragen.
Selbst beantragen
Sie können die Regelung vom 1. März bis spätestens zum 31. Dezember beantragen.
Bitte beachten Sie: Sie müssen die Regelung jedes Jahr erneut beantragen, es sei denn, Sie beziehen Sozialhilfe.
Benötigt:
- Ihr DigiD und gegebenenfalls das Ihres Partners
- Ihre Einkommensdaten und gegebenenfalls die Ihres Partners
Dauer: Drei Wochen
Kosten: 0,– €
Sie reichen Ihre Einkommensdaten ein sowie gegebenenfalls die Ihres Partners. Damit weisen Sie nach, dass Sie die Voraussetzungen der Regelung erfüllen. Bewahren Sie Originalbelege wie Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge sorgfältig auf. Wir können diese Unterlagen bis zu einem Jahr nach dem Bewilligungsdatum von Ihnen anfordern.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie verheiratet sind, werden Ihnen im Antragsverfahren die Daten Ihres Partners nicht angezeigt. Diese können Sie selbst eingeben, um mit Ihrem Antrag fortzufahren.
Ist Ihr Partner unter einer anderen Adresse gemeldet als Sie? Dann können Sie den Antrag nicht gemeinsam stellen. Beantragen Sie die Regelung auch separat, wenn Sie verheiratet sind und beide in einer Einrichtung wohnen.
Wenn wir den Antrag genehmigen, erhalten Sie die Stadtkarte innerhalb von drei Wochen.
Anträge für eine andere Person
Sind Sie Betreuer, Familienangehöriger oder Sozialarbeiter und möchten Sie das Stadspas-Guthaben für eine andere Person beantragen? Dann senden Sie bitte eine E-Mail an inkomensondersteuning@apeldoorn.nl. Dann erhalten Sie von uns ein separates Antragsformular.
Hilfe bei Anträgen
Haben Sie keinen Internetzugang und keine E-Mail-Adresse? Dann bitten Sie Ihre Familie, Freunde oder einen Betreuer um Hilfe.
Kinder
Ihre Kinder haben möglicherweise Anspruch auf eine „RegelRecht“-Regelung, wenn Sie
- ein geringes Einkommen hast
- mit im Haushalt lebenden Kindern unter 18 Jahren, für die Sie Kindergeld oder Pflegegeld beziehen
- oder sich in einem gesetzlichen Schuldenbereinigungsverfahren befinden oder eine Schuldenregelung über die Stadsbank Apeldoorn haben
Dann nimm Kontakt mit der Gemeinde.
Außerdem hat Ihr Kind möglicherweise Anspruch auf die Kinderregelung.
Haben Sie Anspruch auf die „RegelRecht“-Regelung und nimmt Ihr Kind an Schwimmkursen teil? Dann können Sie einen Erstattung der Kosten für das Schwimmabzeichen Anträge stellen.