Meldepflicht beim UWV
Ein Arbeitnehmer aus der Ukraine benötigt unter bestimmten Voraussetzungen keine Arbeitserlaubnis, um in den Niederlanden zu arbeiten. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, dem UWV mindestens zwei Arbeitstage vor Beginn des Arbeitsvertrags zu melden, dass sie einen ukrainischen Flüchtling einstellen. Wer dies nicht tut, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des UWV.
Vermittlung durch den Ausbildungsbetrieb Lucrato
Seit dem 1. April 2022 dürfen Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, in den Niederlanden arbeiten. Aufgrund von Sprachbarrieren und anderen Vorschriften als in ihrem Heimatland kann es jedoch recht schwierig sein, dies zu regeln. Lucrato hilft Flüchtlingen bei der Suche nach einer bezahlten Arbeit. Dort wird auch erklärt, was erforderlich ist, um arbeiten zu dürfen, und welche Rechte man hat. Bei Lucrato gibt es einen Dolmetscher, der ukrainische Arbeitssuchende in ihrer eigenen Sprache über Arbeitsmöglichkeiten in der Umgebung informiert.
Ukrainische Flüchtlinge, die auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, sowie Arbeitgeber, die neue Mitarbeiter suchen, können sich über folgende Kontaktdaten an Lucrato wenden: ukraine@lucrato.nl oder gehen Sie zur Website von Lucrato Weitere Informationen.
Weitere Informationen