“Es war nie unsere Absicht, Wohnwagenbewohner anders oder stigmatisierend zu behandeln. Dennoch hat unsere Vorgehensweise genau diesen Effekt gehabt. Das bedauern wir. Wir haben uns daher bei dem Interessenverband der Wohnwagenbewohner entschuldigt”, so der Stadtrat.
Der Rat betont, dass die Bibob-Richtlinie an sich korrekt und nicht rechtswidrig ist. Das Bibob-Gesetz gibt den Behörden die Möglichkeit zu überprüfen, ob beispielsweise eine Genehmigung, eine Förderung oder der Verkauf von Immobilien für kriminelle Aktivitäten genutzt wird. Die Bibob-Richtlinie sieht eine Reihe von Risikokategorien vor, bei denen standardmäßig eine Bibob-Prüfung durchgeführt wird. Eine dieser Risikokategorien sind Stell- und Liegeplätze. Bei der Umsetzung der Richtlinie wurden Wohnwagenstellplätze als ‘Stell- und Liegeplätze’ eingestuft. Daher wurde beim Verkauf von Wohnwagengrundstücken standardmäßig eine Bibob-Prüfung durchgeführt. Die unabhängige Untersuchung ergab, dass diese Standardprüfung bei Wohnwagengrundstücken nicht hätte stattfinden dürfen und eine diskriminierende Wirkung auf Wohnwagenbewohner hatte.
Aus diesem Grund ändert die Gemeinde die Umsetzung der Politik. Beim Verkauf von Wohnwagenstellplätzen wird künftig nicht mehr standardmäßig eine Bibob-Prüfung durchgeführt. Nur wenn ein konkreter Anlass dafür vorliegt, kann eine Bibob-Prüfung eingeleitet werden. Damit werden Wohnwagenstellplätze in dieser Hinsicht genauso behandelt wie andere Situationen, in denen eine Bibob-Prüfung in Betracht kommen kann.
Die Gemeinde hat die Einstufung von Wohnwagenstellplätzen als Risikokategorie ‘Stand- und Liegeplätze’ im Rahmen der Bibob-Richtlinie mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Bibob-Richtlinie selbst bleibt unverändert in Kraft.