23. April 2026 (kurz)

Öffentliches Protokoll der Sitzung des Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegiums der Gemeinde Apeldoorn vom 23. April 2026

Anwesend

A.J.M. Heerts, Bürgermeister
N.G. Derks, Stadtrat
P.C.J. Messerschmidt, Stadtrat
D.S. Huizer, Stadtrat
H. van den Berge, Stadtrat
S. Biharie, Stadtrat
A.J. Prins, Stadtrat
M. Wenzkowski, Stadtrat
S. de Bruin, Gemeindesekretär
M. van Loenen, Vorstandsberater, Protokollführer

Abwesend

1. Genehmigung des Protokolls vom 21. April 2026

Das Protokoll wurde unverändert genehmigt.

HAMMERSTÜCKE

2. Stellungnahme zu den Ergebnissen des IGJ-Berichts ‘Unzureichende angemessene Hilfe für Jugendliche mit komplexen Problemen in Hoenderloo’

Vorschlag der Abteilung für gesellschaftliche Entwicklung:

  1. Den Ratsbeschluss ‘Stellungnahme zu den Feststellungen des IGJ-Berichts ’Unzureichende angemessene Hilfe für Jugendliche mit komplexen Problemen in Hoenderloo‘“ zu verabschieden;
  2. Das Präsidium wird gebeten, das Schreiben an den Gemeinderat zu übermitteln.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

3. Beschluss zur mehrjährigen Arbeitsmarktagenda und zur Kooperationsvereinbarung zwischen der Arbeitsmarktregion Veluwe/Stedendriehoek und dem Werkcentrum

Vorschlag der Abteilung für gesellschaftliche Entwicklung:

  1. Verabschiedung der mehrjährigen Arbeitsmarktagenda 2026–2030, die von den verschiedenen Partnern innerhalb der Arbeitsmarktregion erarbeitet wurde und den politischen Rahmen für die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren bildet;
  2. Verabschiedung der Kooperationsvereinbarung, einschließlich technischer Änderungen in Artikel 6 ‘Beschlussfassung“, die mit der mehrjährigen Arbeitsmarktagenda verbunden ist. Diese Vereinbarung wird Mitte 2027 evaluiert. Diese Evaluierung kann zu Anpassungen führen, woraufhin sie dem Kollegium erneut vorgelegt wird;
  1. Kenntnisnahme des dazugehörigen ‘Regionalen Arbeitsmarktberichts 2025’, in dem eine Analyse der Arbeitsmarktregion und damit der Ausgangspunkt für die mehrjährige Arbeitsmarktagenda beschrieben wird;
  2. Kenntnisnahme von ‘Verwaltungsorganisation, Finanzhosting und Mandatsregelung Veluwe Stedendriehoek 2026’. Es handelt sich hierbei um ein aktualisiertes Dokument, das jedoch keine inhaltlichen Änderungen gegenüber dem Dokument enthält, das der vorherigen Kooperationsvereinbarung beigefügt war;
  3. Dem Regionalrat der Arbeitsmarktregion Veluwe/Stedendriehoek Ihren Beschluss mitteilen;
  4. Teilen Sie Ihre Entscheidung dem Gemeinderat mit. Für die regionale Entscheidungsfindung gilt ein Vorbehalt, da die Entscheidung bei den Partnern erst getroffen wird, nachdem die Entscheidung im Kollegium des Bürgermeisters und der Beigeordneten von Apeldoorn gefallen ist.

An den Bürgermeister:

  1. Erteilung einer Vollmacht an den Beigeordneten für Arbeit und Einkommen zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

Beschluss: Der Bürgermeister erteilt dem Beigeordneten für Arbeit und Einkommen die Vollmacht zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.

VON NICHT ÖFFENTLICH ZU ÖFFENTLICH

4. Die Aufnahme von Asylsuchenden und Vertriebenen steht weiterhin unter Druck: Vorgehensweise und Maßnahmen

Vorschlag der Abteilung für gesellschaftliche Entwicklung:

  1. Die Absicht zu bekunden, einen ganzheitlichen Ansatz für die Aufnahme von Asylsuchenden und vertriebenen Ukrainern zu verfolgen. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Minister für Asyl und Migration und in enger Abstimmung mit dem Kommissar des Königs sowie dem Vorsitzenden des Ausschusses für Asyl und Aufnahme des VNG verbindliche Vereinbarungen zu treffen, die die Bewältigung unserer gesamten Aufgabe ermöglichen;
  2. Als ersten Schritt im Rahmen dieses Ansatzes soll ein leerstehender Flügel des Schulgebäudes Waleweingaarde 103 unverzüglich für die Notunterbringung von Asylbewerbern (240 Personen) für einen Zeitraum von maximal einem Jahr (gerechnet ab dem Datum der Inbetriebnahme) genutzt werden, unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Hotels in der Gemeinde Apeldoorn vom COA für die Unterbringung abgezogen werden;
  3. Das COA aufzufordern, so bald wie möglich eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, um die Möglichkeiten zu prüfen, die leerstehenden Räumlichkeiten innerhalb der Waleweingaarde in eine reguläre Unterbringungsstätte umzuwandeln. Den Gemeinderat über den Fortgang zu informieren und zu gegebener Zeit im Rahmen der erforderlichen Umweltgenehmigung eine (verbindliche) Stellungnahme des Gemeinderats einzuholen;
  4. der verlängerten Nutzung des Fletcher-Hotels Schalterdalweg (Beekbergen) durch das COA für einen Zeitraum von maximal 1,5 Jahren (oder so kurz wie möglich) zuzustimmen, mit der Absicht, diese Unterkunft nach Waleweingaarde 103 zu verlegen;
  5. Den beigefügten Entwurf eines Ratsschreibens zu verabschieden und diesen unter einer Sperrfrist bis zum 16. April 2026 zu versenden;
  6. die beigefügten Anwohnerbriefe zu verabschieden und diese an die Anwohner beider Standorte zu versenden;
  7. Auf der Grundlage von § 5.1 Abs. 4 des Wohnungsbaugesetzes (Woo) wird beschlossen, die Veröffentlichung des oben genannten Vorschlags, der Begründung und der beigefügten Unterlagen bis zum 16.04.2026 aufzuschieben, nachdem die Betroffenen informiert wurden.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag, unter der Voraussetzung, dass redaktionelle Änderungen vorgenommen werden.

Der Beschluss ist ab dem 16. April 2026 öffentlich zugänglich.

5. Fördermittel für Organisationen, die sich mit häuslicher Gewalt, Kindesmisshandlung und Frauenhäusern befassen

Vorschlag der Abteilung für gesellschaftliche Entwicklung:

  1. Zur Kenntnis zu nehmen, dass Apeldoorn als Zentrumsgemeinde für die Förderbeziehungen zu den geförderten Organisationen in den Bereichen häusliche Gewalt, Kindesmisshandlung und Frauenhäuser zuständig ist;
  2. Zur Kenntnis zu nehmen, dass die von der DUVO (Dezentralisierungszuwendung für Frauenhäuser) bereitgestellten Mittel nicht ausreichen;
  3. Gewährung einer einmaligen zusätzlichen Förderung in Höhe von 107.000, — € und Berücksichtigung dieser Förderung im Rahmen der unvermeidbaren Entwicklungen im MPB 2027–2030, um auch im Jahr 2027 die gesetzlichen Vorgaben weiterhin erfüllen zu können;
  4. eine Bürgschaft für den Förderbetrag von maximal 200.000 € der Gemeinden der Region zu übernehmen, auch wenn diese ihren finanziellen Beitrag nicht leisten können, um ihren Teil der gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen;
  5. Zur Kenntnis zu nehmen, dass Apeldoorn einen moralischen Appell an die teilnehmenden Gemeinden richtet, ebenfalls für ihren Anteil an der Fortführung der Förderung zu bürgen;
  6. Einen einmaligen Betrag in Höhe von 100.000, – € für die lokale Weiterentwicklung im Bereich häusliche Gewalt und Kindesmisshandlung für das Jahr 2027 bereitzustellen und dies in die unvermeidlichen Entwicklungen im MPB 2027–2030 einzubeziehen;
  7. Den Rat über diesen Beschluss in Kenntnis zu setzen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

Der Beschluss ist ab dem 20. April 2026 öffentlich zugänglich.

6. Rahmenvereinbarungen für Fokusgruppen und Fair-Share-Vereinbarungen

Vorschlag der Abteilung für Umweltpolitik:

  1. Den Rahmenvertrag zur Unterbringung von Zielgruppen in der Region Stedendriehoek sowie die Grundsätze dieses Rahmenvertrags festzulegen;
  2. Dieser Beschluss und der Rahmenvertrag zur Unterbringung von Zielgruppen sind dem Rat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

Der Beschluss ist ab dem 21. April 2026 öffentlich zugänglich.

Früherer Tagesordnungspunkt / Sonstiges

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Verabschiedet am 4. Mai 2026.

der Sekretär,
S. de Bruin

der Bürgermeister,
A.J.M. Heerts

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