Mit dieser Beschaffungs- und Ausschreibungspolitik wollen die Gemeinden folgende Ziele erreichen:
a. Rechtmäßige und zweckmäßige Beschaffung, damit öffentliche Gelder auf kontrollierbare und verantwortungsvolle Weise verwendet und ausgegeben werden.
Zu diesem Zweck hält sich die Gemeinde an die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie an die Bestimmungen der Beschaffungs- und Vergabepolitik. Darüber hinaus beschafft die Gemeinde effizient und effektiv. Die Anstrengungen und Ausgaben müssen tatsächlich zur Erreichung des angestrebten Ziels beitragen.
b. Ein integrer, zuverlässiger, sachlicher und professioneller Einkäufer und Auftraggeber sein. Professionalität bedeutet, bewusst und sachlich mit dem Beschaffungswesen umzugehen. Es wird kontinuierlich in Fachwissen über die zu beschaffenden Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen, die Marktbedingungen sowie die einschlägigen Gesetze und Vorschriften investiert. Das Streben nach professioneller Auftraggeberrolle drückt sich aus in Engagement für die Beschaffungsziele, zügiger Entscheidungsfindung, angemessenem Risikomanagement, Vertrauen in den Unternehmer sowie in gegenseitigem Respekt zwischen der Gemeinde und dem Unternehmer. Die Gemeinde ist bestrebt, dem Unternehmer alle Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen, soweit diese im Rahmen des Beschaffungsprozesses erforderlich sind.
c. Beschaffung zum bestmöglichen (Gesamt-)Preis-Leistungs-Verhältnis.
Bei der Beschaffung von Lieferungen, Dienstleistungen oder Bauleistungen kann die Gemeinde auch interne und sonstige (externe) kommunale Kosten in die Abwägung einbeziehen. Auch die Qualität der zu beschaffenden Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen spielt eine wichtige Rolle.
d. Einen kontinuierlichen positiven Beitrag zum Gesamtleistungsniveau der
Gemeinde.
Die Beschaffung hat einen wesentlichen Einfluss auf das gesamte Leistungsniveau der Gemeinde und trägt unmittelbar und kontinuierlich dazu bei. Die konkreten Ziele der Beschaffung leiten sich dabei stets direkt aus den kommunalen Zielen ab.
e. Die Gemeinde legt größten Wert auf eine Verringerung des Verwaltungsaufwands sowohl für sich selbst als auch für die Unternehmer.
Sowohl die Gemeinde als auch die Unternehmer müssen im Rahmen des Beschaffungs- und Ausschreibungsprozesses zahlreiche Verwaltungsaufgaben erledigen. Die Gemeinde verringert diesen Aufwand, indem sie beispielsweise angemessene Anforderungen und Kriterien festlegt und einen effizienten Prozess durchführt. Konkret kann die Gemeinde zu diesem Zweck – sofern nicht vorgeschrieben – auf digitale Beschaffungs- und Ausschreibungsverfahren zurückgreifen. Die Gemeinde nutzt, soweit möglich, das Einheitliche Europäische Ausschreibungsdokument.
f. Diese Beschaffungs- und Ausschreibungsrichtlinie orientiert sich so weit wie möglich an den allgemeinen Richtlinien der Gemeinden.
Um diese Ziele zu erreichen, wurden in dieser Beschaffungs- und Ausschreibungsrichtlinie rechtliche, ethische und ideelle sowie wirtschaftliche und organisatorische Grundsätze festgelegt. Diese Grundsätze werden in den folgenden Kapiteln und/oder im gemeindespezifischen Anhang näher erläutert.