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Stellungnahme zu den (Entwürfen der) Leitlinien für die Förderung im Bereich Soziales 2026–2029

Verwaltungssekretariat
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7300 ES Apeldoorn

T: 06-28314935
E: adviesraadsociaaldomein@apeldoorn.nl

Datum: 27. Januar 2025
Unsere Artikelnummer: ASDA 2025-02

An: den Stadtrat der Gemeinde Apeldoorn
CC: Marijke Eppink, Tim Lodder

Betreff: Stellungnahme zum (Entwurf der) Leitlinien für die Sozialförderung 2026–2029

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Entsprechend Ihrer Anfrage geben wir eine Stellungnahme zu den (Entwürfen der) Leitlinien für den Zuschuss „Welzijn 2026–2029“ ab. In unserer Stellungnahme orientieren wir uns am Inhaltsverzeichnis des Papiers.

In den ersten drei Kapiteln werden unter anderem die allgemeinen Grundsätze und die Finanzierung behandelt. Die Entscheidung, eine Reihe von Aktivitäten mittels eines Haushaltszuschusses zu finanzieren, können wir unterstützen. In Punkt 1.5 werden einige Schwerpunkte genannt, die wir gerne um drei Themen ergänzen möchten:

  • Gegenseitiger Zusammenhalt: Aus der narrativen Evaluation zur Unterstützung der Einwohner (Anhang 1) geht unter anderem hervor, dass die Einwohner im Durchschnitt die Note 6 vergeben, wenn es darum geht, inwieweit sie sich bei Bedarf ohne Unterstützung auf andere verlassen können, und dass die bereitgestellte Unterstützung die gegenseitige Fürsorge und Hilfsbereitschaft nur in begrenztem Maße gefördert hat.
    Es wird empfohlen, der Stärkung der Beziehungen untereinander innerhalb der Stadtteile mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
  • Zugänglichkeit: Aus der oben genannten Auswertung geht auch hervor, dass die Einwohner relativ große Anstrengungen unternehmen müssen, um die gewünschte Unterstützung zu erhalten.
    Es wird empfohlen, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit die Hemmschwelle für die Beantragung der gewünschten Unterstützung zu senken.
  • Informelle Pflege: Die Förderregelung konzentriert sich ausschließlich auf die professionelle Pflege; die informelle Pflege wird nicht oder kaum erwähnt, obwohl sie ein wichtiger Faktor für das Wohlbefinden der Einwohner ist.
    Es wird empfohlen, die angestrebte Zusammenarbeit zwischen professionellen und informellen Pflegekräften in den Grundsätzen der Förderbedingungen ausdrücklich zu benennen.

Im Kapitel „Jugend“ wird darauf eingegangen, wie die Jugend- und Jugendarbeit unterstützt und gestaltet wird. Wir möchten an dieser Stelle zwei Themen ansprechen, die zwar möglicherweise nicht Gegenstand dieses Papiers sind, aber dennoch in engem Zusammenhang mit dieser Förderung stehen. Zunächst lenkt der Beirat die Aufmerksamkeit auf die Einwohner, die in bestimmten Stadtvierteln oder Situationen Belästigungen durch Jugendliche erleben, sich dabei aber nicht oder kaum gehört fühlen. Ein zweiter Schwerpunkt, mit dem der erste Punkt möglicherweise gelöst werden kann, ist die Notwendigkeit ausreichender physischer Treffpunkte für die Jugend und der vor Ort tätigen Jugendbetreuer.
Es wird empfohlen, in den Förderbedingungen auf die genannten Themen einzugehen.

Im Bereich der Nachbarschafts- und Gemeindeentwicklung wird an verschiedenen Stellen die ABCD-Methode als wichtiges Instrument genannt. Es wird angemerkt, dass Experten die Wirksamkeit dieser Methode in Frage stellen.
Es wird empfohlen, die ABCD-Methode (erneut) im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit und Wirksamkeit in diesem Zusammenhang zu prüfen.

Unter den spezifischen Grundsätzen (Punkt 5.3.) wird im Abschnitt „Einsatz von Fachkräften“ erwähnt, dass eine jährliche Bewertung des zusätzlichen Einsatzes in bestimmten Stadtvierteln oder Stadtteilen stattfinden wird, da diese besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Es wird empfohlen, diesen Stadtvierteln besondere Aufmerksamkeit zu widmen, indem die Häufigkeit der Bewertungen erhöht wird.

Es wird mit Freude festgestellt, dass die Grundsätze in Punkt 5.3. die „Vitalitätsagenda“ und den „Nachbarschaftsplan“ als unterstützende Dokumente heranziehen.

Im Kapitel „Unterstützung durch die Stadtteilteams“ sind in Abschnitt 6.3 die Beiträge zu „Samen 055“ formuliert. Der Beirat ist der Ansicht, dass diese Formulierungen sehr allgemein gehalten sind
Es wird empfohlen, die genannten Ziele von „Samen 055“ spezifischer und konkreter zu formulieren. 

Im letzten Kapitel wird auf die unabhängige Kundenbetreuung eingegangen, die wir von ganzem Herzen befürworten. Auch die von Ihnen erwähnte Bedeutung, die der Bekanntheit dieser Möglichkeit zur Unterstützung des Antragstellers beigemessen wird, möchten wir gerne unterstreichen.

Gerne sind wir bereit, die von uns genannten Empfehlungen und Anmerkungen näher zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen,

Ewoud Remmelts
Vorsitzender des Beirats für den Sozialbereich in Apeldoorn

Kontakt

Haben Sie eine Frage an den Beirat oder über den Beirat? Der Beirat für den Sozialbereich Apeldoorn wird von einem Verwaltungssekretär unterstützt. Das Verwaltungssekretariat der Beiräte ist montags, dienstags und donnerstags erreichbar.
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