Bitte beachten Sie:
Informationen zur brandschutzgerechten Nutzung an anderen Orten finden Sie auf der Seite Hinweis zur brandsicheren Nutzung – sonstige Orte
Ein Bauwerk muss stets den technischen Anforderungen entsprechen, die in der Verordnung über Bauwerke und Lebensumfeld (ehemals Bauverordnung) festgelegt sind. Diese bleibt auch dann in Kraft, wenn Sie eine Meldung zur brandsicheren Nutzung eingereicht haben.
Denken Sie an folgende Situationen:
- In dem Gebäude übernachten mehr als 10 Personen (kein Wohngebäude, sondern ein Geschäfts- oder Pflegegebäude).
- Tagsüber sind mehr als 10 Personen anwesend, die jünger als 12 Jahre sind oder eine körperliche oder geistige Behinderung haben.
- In einem Gebäude halten sich mehr als 50 Personen gleichzeitig auf (z. B. in einem Gastronomiebetrieb).
- Ein Gebäude mit Wohnzweck wird zur Zimmervermietung an mehr als vier Mieter genutzt.
- Sie nutzen die Gleichwertigkeit (technische Anwendung).
Die Meldung nehmen Sie über das Omgevingsloket mit DigiD oder eHerkenning vor. Suchen Sie nach dem Begriff ‘brandveilig’ und wählen Sie ‘bouwwerk brandveilig gebruiken_melding’. Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die folgenden Dokumente bei:
- Eine Lage skizze (Maßstab 1:500/1:1000), aus der hervorgeht, wo sich das Gebäude befindet.
- Ein Grundriss des Gebäudes mit den Brandschutzkennzeichnungen.
Die Meldung muss mindestens 4 Wochen vor der Nutzung des Gebäudes eingereicht werden. Sie ist nicht Teil der Umweltgenehmigung, kann aber über das Omgevingsloket eingereicht werden.
Die Gemeinde prüft, ob alles korrekt ist und den Vorschriften entspricht. Ist alles in Ordnung? Dann erhalten Sie eine Bestätigung. Ist dies nicht der Fall? Dann müssen Sie die Meldung anpassen. Die Gemeinde kann Ihr Gebäude überprüfen, sobald es in Betrieb genommen wird.
Eine Meldung zur brandsicheren Nutzung ist kostenlos.