Ein Zuschuss ist ein Anspruch auf Geld aus öffentlichen Mitteln. Meist handelt es sich um einen einmaligen Betrag, den man daher immer wieder neu beantragen muss. Mit diesem Betrag leistet der Antragsteller einen Beitrag zur Umsetzung der festgelegten Politik der Gemeinde. Zum Beispiel in den Bereichen Pflege und Soziales, Bildung, Sport, Kunst und Kultur, Integration und Freizeitgestaltung.
Dabei kann es sich um Organisationen und Einrichtungen handeln, die von der Gemeinde finanziell unterstützt werden, wie beispielsweise Sportvereine, die Bibliothek oder die Spielgruppe. Auch kleine Initiativen von Anwohnern oder Stiftungen werden gefördert, sofern sie mit den Richtlinien vereinbar sind.
Jede Art von Förderung hat ihre eigenen ‘Regeln’. Dazu gehören beispielsweise die Höhe des Betrags, die Art und Weise, wie man den Antrag stellt, und die Art und Weise, wie man nachweisen muss, dass man das Geld ordnungsgemäß verwendet hat.
Je höher der Betrag, desto mehr Vorschriften und Kontrollpunkte.
Als Verein oder Stiftung können Sie Ihren Antrag über diese Website einreichen. Sie beantragen eine Förderung für einen Zeitraum von vier Jahren. Ein Antrag muss bis zum 1. November eingegangen sein, um für die nächste Förderperiode berücksichtigt zu werden. Zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir folgende Angaben:
- Die Aktivität(en) in den vier Jahren, für die Sie einen Zuschuss beantragen;
- ein Haushalt für die kommenden vier Jahre;
- die Anzahl der Mitglieder Ihres Vereins oder der einzelnen Teilnehmer an den Aktivitäten Ihrer Stiftung;
- wie viele Mitglieder oder Teilnehmer außerhalb der Gemeinde Apeldoorn wohnen.
Um dies überprüfen zu können, bitten wir Sie, eine aktuelle Mitgliederliste beizufügen. Darin müssen lediglich die Namen und Wohnorte der Mitglieder und Teilnehmer aufgeführt sein. Beantragen Sie zum ersten Mal eine Förderung im Rahmen dieser Regelung? Dann fügen Sie bitte auch die Satzung bei.
Sie erhalten eine Empfangsbestätigung für Ihren Antrag. Darin ist angegeben, bis zu welchem Datum wir Ihren Antrag bearbeiten werden. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid des Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegiums.
Sie können Ihren Antrag über eHerkenning oder DigiD stellen. Für die Beantragung von eHerkenning fallen Gebühren an. Weitere Informationen zu eHerkenning finden Sie unter eHerkenning.
Die Förderobergrenze der Förderregelung für Kulturorganisationen in Apeldoorn für das Kalenderjahr 2026 beträgt 84.423 € und wird auf die bis zum 1. November 2025 eingegangenen und genehmigten Anträge aufgeteilt.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Verein hat gemäß der Satzung seinen Sitz in der Gemeinde Apeldoorn.
- Aus der Satzung geht hervor, dass Ihr Verein oder Ihre Stiftung als Hauptzweck die Ausübung oder Förderung der Amateurkunst verfolgt.
- Ihr Verein ist bei der Handelskammer eingetragen.
- Sie haben mindestens 15 Mitglieder oder Teilnehmer.
- Mindestens die Hälfte der Mitglieder oder Teilnehmer wohnt in der Gemeinde Apeldoorn.
- Sie erfüllen die übrigen Bedingungen, die in der Förderprogramm für Kulturorganisationen in Apeldoorn.