Ein Zuschuss ist ein Anspruch auf Geld aus öffentlichen Mitteln. Meist handelt es sich um einen einmaligen Betrag, den man daher immer wieder neu beantragen muss. Mit diesem Betrag leistet der Antragsteller einen Beitrag zur Umsetzung der festgelegten Politik der Gemeinde. Zum Beispiel in den Bereichen Pflege und Soziales, Bildung, Sport, Kunst und Kultur, Integration und Freizeitgestaltung.
Dabei kann es sich um Organisationen und Einrichtungen handeln, die von der Gemeinde finanziell unterstützt werden, wie beispielsweise Sportvereine, die Bibliothek oder die Spielgruppe. Auch kleine Initiativen von Anwohnern oder Stiftungen werden gefördert, sofern sie mit den Richtlinien vereinbar sind.
Jede Art von Förderung hat ihre eigenen ‘Regeln’. Dazu gehören beispielsweise die Höhe des Betrags, die Art und Weise, wie man den Antrag stellt, und die Art und Weise, wie man nachweisen muss, dass man das Geld ordnungsgemäß verwendet hat.
Je höher der Betrag, desto mehr Vorschriften und Kontrollpunkte.
Alle Voraussetzungen für die Förderfähigkeit im Rahmen dieser Förderregelung finden Sie in der Projektförderungsrichtlinie für Kultur.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Anträge müssen in den Rahmen fallen von die Kulturpolitik der Gemeinde Apeldoorn.
- Der beantragte Förderbetrag beträgt maximal 50% des Gesamtbudgets.
- Nur Vereine und Stiftungen können einen Antrag im Rahmen der Kulturprojektförderung stellen.
- Die regulären Aktivitäten einer Einrichtung kommen für die Kulturprojektförderung nicht in Betracht, mit Ausnahme der darstellenden Aktivitäten von Amateurkunstinstitutionen.
Einrichtungen, die bereits Fördermittel in Höhe von mehr als 75.000,00 € von der Gemeinde Apeldoorn erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Mittel aus der Kulturprojektförderung beantragen. So muss ein gleichwertiger gesellschaftlicher Partner in das Projekt eingebunden sein, und das Projekt darf nicht unter die Fördervereinbarungen zwischen der Gemeinde Apeldoorn und der betreffenden Einrichtung fallen.
Förderanträge können zu jedem Zeitpunkt im Jahr eingereicht werden. Zwischen der Einreichung Ihres Antrags und dem Projektbeginn müssen mindestens sechs Wochen liegen. Im Rahmen dieser Regelung können Sie einen Betrag von mindestens 500 € und höchstens 30.000 € beantragen. Der beantragte Förderbetrag darf maximal 50% des Gesamtbudgets betragen.
Ihr Antrag umfasst einen Aktivitätenplan, einen Finanzplan, einen Marketing- und Kommunikationsplan sowie einen Deckungsplan.
1. Aktivitätenplan
Im Aktivitätenplan geben Sie eine kurze Beschreibung des Projekts an.
In Ihrem Plan finden sich die Antworten auf die folgenden Themen deutlich wieder:
Künstlerische Qualität
Beschreiben Sie, worum es bei dem Projekt geht, was das Ziel und die Zielsetzung des Projekts sind. Erläutern Sie, auf welche Weise dieses Ziel erreicht wird und auf welcher Grundlage (Wissen und Erfahrung). Geben Sie an, ob es sich um ein neues Projekt handelt oder ob es bereits zuvor durchgeführt wurde.
Bedeutung für Apeldoorn
Beschreiben Sie, inwiefern das Projekt zum kulturellen Angebot in Apeldoorn beiträgt. Beschreiben Sie die Zielgruppe(n), die an dem Projekt teilnehmen, und wie diese Gruppe(n) erreicht wird (werden). Geben Sie an, inwiefern das Projekt einen lokalen Bezug aufweist (z. B. inhaltlich oder thematisch) und ob eine Zusammenarbeit mit Partnern innerhalb der Gemeinde Apeldoorn stattfindet.
Organisatorische Qualität
Geben Sie einen Überblick über die Projektplanung, von der Entwicklung bis zur Umsetzung. Erläutern Sie den Kostenvoranschlag, aus dem hervorgeht, dass die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Projektziel stehen und dass die Finanzierung aus verschiedenen Einnahmequellen realisierbar ist.
2. Marketing- und Kommunikationsplan
Beschreiben Sie, auf welche Weise Sie Besucher oder Teilnehmer erreichen und die Bevölkerung von Apeldoorn über Ihre Aktivitäten informieren, und welche Mittel Sie dafür einsetzen werden. Hat Ihr Projekt eine bestimmte Zielgruppe (z. B. Jugendliche, Künstler oder Menschen aus der LGBTQIA+-Gemeinschaft), geben Sie bitte an, wie Sie diese bestimmte Zielgruppe erreichen werden.
3. Haushalt und Deckungsplan
Fügen Sie einen Finanzplan bei, in dem Sie die Einnahmen und/oder Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projektplan aufschlüsseln bzw. erläutern. Der Finanzplan muss ausgeglichen sein und darf nur Ausgaben enthalten, die sich auf das Projekt beziehen. Im Finanzierungsplan geben Sie an, mit welchen anderen Einnahmen/Beiträgen/Zuschüssen Sie das Projekt ermöglichen.
Die folgende Übersicht dient als Beispiel.
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Aufwendungen/Ausgaben |
Erträge/Einnahmen |
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Vorbereitungskosten u. a. Organisation, Produktion, Saalmiete, Materialkosten. |
Einnahmen aus Eintrittsgeldern u. a. Kartenverkauf, Ausverkauf, Aufteilung |
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Durchführungskosten u. a. Organisation, Produktion, Saalmiete, Materialkosten |
Eigene Einnahmen u. a. Gastronomie, Vermietung, Sponsoring |
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Werbung und Marketing u. a. Werbeaktionen, Drucksachen, Marktforschung, Online-Marketing, Eröffnung/Premiere |
Beiträge aus privaten Mitteln u. a. Privatpersonen, Unternehmen, private Fonds |
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Sonstige Kosten u. a. Büro, Verwaltung, Genehmigungen, Unvorhergesehenes |
Zuschüsse u. a. andere Behörden, öffentliche Fonds, diese Förderregelung |
Anträge werden anhand der oben genannten Kriterien geprüft. Nur Anträge, die bei allen Bewertungskriterien als ausreichend bewertet werden, kommen für eine Förderung in Betracht, sofern die Förderobergrenze noch nicht erreicht ist. Der Rat kann sich auch für eine teilweise Bewilligung entscheiden.
Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft.
Die Förderobergrenze der Kulturprojektförderung für das Kalenderjahr 2026 beträgt 350.000 €.
Dann bitten wir Sie, Ihrer Anfrage eine Kopie Ihrer Eintragung bei der Handelskammer, die Gründungsurkunde sowie eine Kopie eines Kontoauszugs Ihrer Stiftung beizufügen. Sie können diese Kopien als Anhang zu Ihrer Anfrage hinzufügen. Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 14 055.