Überarbeiteter Beschluss zur kooperativen Bündelung regionaler Kräfte

Überarbeiteter Beschluss ‘Kooperative Bündelung regionaler Kräfte’ im Rahmen der Förderregelung ‘Regio Deal – Stärker in 3D’

2025/0308 5444978
Lieber ,

Sie haben einen Förderantrag für das Projekt ‘Kooperative Bündelung regionaler Kräfte’ gestellt. Die Einreichungsfrist endete am 1. November 2024. Sie haben diesen Antrag auf Förderung im Rahmen der Förderregelung ‘Regio Deal ’Sterker in 3D‘“ (im Folgenden: Förderregelung) gestellt.

Mit Schreiben vom 24. Januar 2025 haben Sie unseren Bescheid zu Ihrem Förderantrag erhalten. Aufgrund der von uns vorgenommene Anmeldung als staatliche Beihilfe ist es wichtig, dass Sie einen überarbeiteten Bescheid erhalten. Dieses Schreiben enthält unseren überarbeiteten Bescheid. Außerdem haben Sie von uns ein Schreiben zum Thema staatliche Beihilfen erhalten. Nachstehend finden Sie den alten Wortlaut des Bescheids vom 24. Januar 2025 und den Abschnitt zu staatlichen Beihilfen in einem Dokument zusammengefasst. Dies ist unser überarbeiteter Bescheid.

Wir beschließen, Ihnen einen Zuschuss zu gewähren

Mit großer Freude teilen wir Ihnen mit, dass wir für dieses Projekt einen Zuschuss in Höhe von maximal 273.600 € (ohne MwSt.) gewähren. Der Zuschuss ist für die in Ihrem Projektplan beschriebenen Aktivitäten und Ergebnisse bestimmt, wie Sie diese am 30. Oktober 2024 eingereicht haben. Der Zuschuss wird Ihnen auf das Konto mit der Nummer

Wie wir zu unserem Beschluss gelangt sind, ist im Anhang beschrieben. Dieser Anhang ist Bestandteil dieses Beschlusses. Darin ist auch festgelegt, wofür wir Ihnen einen Zuschuss gewähren und was wir im Wesentlichen von Ihnen erwarten.

Wichtig zu wissen

Unsere Entscheidung basiert auf einer Reihe von gesetzlichen Regelungen und Vereinbarungen, die wir mit verschiedenen Parteien im Hinblick auf (die Umsetzung) des Regionalabkommens ‘Regio Stedendriehoek – Sterker in 3D’ getroffen haben. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie im Anhang. Die Bewertung Ihres Antrags obliegt einem unabhängigen Beratungsausschuss. Wir sind der Ansicht, dass die Stellungnahme dieses Ausschusses sorgfältig erarbeitet wurde, und können den Schlussfolgerungen des Beratungsausschusses folgen. Wir sind dieser Stellungnahme daher gefolgt.

Das bedeutet, dass Sie uns jede Änderung in Ihrem Projekt melden müssen, die Auswirkungen auf die Förderung haben könnte. Wann und wie Sie dies tun müssen, erfahren Sie im Anhang.

Nach Erhalt dieses Bescheids erhalten Sie außerdem ein Begleitschreiben des Regio-Deal-Programmteams. Dieses Schreiben enthält weitere Informationen zu einem Erläuterungsgespräch, das vereinbart wird.
Anhang(e):

Wenn Sie antworten, geben Sie bitte das Datum und die Referenznummer dieses Schreibens an.

Informationen zu einer Auftaktveranstaltung für Projektleiter sowie zur Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Kofinanzierung durch die Provinzen.

Es handelt sich zwar um staatliche Beihilfen, diese sind jedoch zulässig

Staatliche Beihilfen sind die (in)direkte Gewährung finanzieller Unterstützung für Unternehmen durch staatliche Stellen. Dies ist grundsätzlich verboten und müsste der Europäischen Kommission zur Genehmigung gemeldet werden. Es gibt eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die es dennoch ermöglichen, finanzielle Unterstützung ohne Anmeldung bei der Europäischen Kommission zu gewähren. Bei Ihrem Projekt hat sich herausgestellt, dass die Gewährung der Förderung als staatliche Beihilfe gelten würde. Dies ist jedoch aufgrund einer Ausnahmeregelung zulässig.

Zuschuss gemäß den Bestimmungen der AGVV
Was die in Ihrem Antrag genannten Aktivitäten im Zusammenhang mit Innovationsclustern betrifft, kommen wir auf der Grundlage Ihres Antrags zu dem Schluss, dass die Förderung unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt gemäß den Artikeln 107 und 108 des Vertrags (ABl. EU, L 187/1), in der nach 2014 mehrfach geänderten Fassung, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023, ABl. EU 2023, L 167/1, im Folgenden als „Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ (AGVV) bezeichnet. Dabei geht es um die Anwendung von Artikel 27 der AGVV. Den Wortlaut dieses Artikels finden Sie im Anhang zu diesem Schreiben.

Dieser Artikel erklärt Beihilfen für Innovationscluster für mit dem Binnenmarkt vereinbar und befreit sie damit von der in Artikel 108 Absatz 3 AEUV festgelegten Anmeldepflicht ausgenommen, sofern die in diesem Artikel festgelegten Voraussetzungen sowie die Voraussetzungen aus Kapitel I der AGVV erfüllt sind.

Zusammenfassende Informationen über die Gewährung von Beihilfen werden von uns gemäß Artikel 9 Absatz 1 der AGVV an die Europäische Kommission übermittelt. Dies ist etwas anderes als die oben erwähnte Anmeldung.

Was bedeutet das nun konkret für Ihr Projekt?

Sie können die Aktivitäten ganz normal gemäß Ihrem Antrag durchführen. Sie müssen jedoch darauf achten, dass Sie während der gesamten Projektlaufzeit die Bedingungen der AGVV weiterhin erfüllen. Darüber hinaus sollten Sie berücksichtigen, dass die Europäische Kommission noch zehn Jahre nach Gewährung Ihrer Förderung Kontrollen durchführen kann. Wir empfehlen Ihnen, die relevanten Unterlagen zu dieser Förderung auch während dieses Zeitraums aufzubewahren.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an das Programmteam „Regio Deal“, indem Sie eine E-Mail senden an regiodealS3D@regiostedendriehoek.nl.

Sind Sie anderer Meinung?

Sind Sie mit dem Inhalt dieses Bescheids nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen nach dem Versanddatum des Bescheids Widerspruch einlegen. Dies ist online über das Formular unter www.apeldoorn.nl/bezwaarschrift oder an diese Postanschrift:

Gemeinde Apeldoorn
z. Hd. der Abteilung für Rechtsangelegenheiten
Postfach 9033
7300 ES Apeldoorn

Weitere Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie unter: www.apeldoorn.nl/bezwaarschrift.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchführung der Aktivitäten.

Mit freundlichen Grüßen,
Im Namen des Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegiums,

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