Fördermittel für Schulhöfe

Um Ihren Schulhof zu begrünen und attraktiver zu gestalten, können Sie den Zuschuss „Schulhöfe“ beantragen.

 
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  • Projektplan
  • Entwurf einer professionellen Agentur
  • Haushalt
Max. Förderbetrag

€ 74.000

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Der neue Schulhof:

  • Regt zur Bewegung an
  • Bietet sowohl Ruhe als auch Naturerlebnis, kreative Spielformen und abenteuerliche Bewegung
  • Ist rauchfrei
  • Ist für die Anwohner bis mindestens 20:00 Uhr öffentlich zugänglich
  • Mindestens 50% der Oberfläche sind unbefestigt
  • Ist klimabeständig
  • Bestehende gesunde Bäume werden in die Gestaltung integriert, und unter der Baumkrone wird keine Befestigung vorgenommen
  • Der Entwurf entspricht der kommunalen Norm für Fahrradabstellplätze
  • Auf dem Platz liegen natürliche Materialien herum (Sand, Äste, Steine usw.)

Verpflichtungen

  • Der Schulhof wird innerhalb eines Jahres nach Bewilligung des Zuschusses neu gestaltet. Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich.
  • Im neuen Entwurf wird das Regenwasser vom Abwassersystem abgekoppelt. Die Gemeinde übernimmt die damit verbundenen Kosten. Für die Abkopplung sind Sie verpflichtet, mit der Gemeinde zusammenzuarbeiten.

Der Zuschuss ist nicht bestimmt für:

  • Schulhöfe, die innerhalb von vier Jahren neu gebaut oder umfassend renoviert werden
  • Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter
  • Lohnkosten für eigene Mitarbeiter
  • Kosten für Kunstrasen

Die vollständige Liste der Anforderungen und Verpflichtungen finden Sie in der Regelung für Schulhöfe.

Der Zuschuss besteht aus zwei Teilen: dem Entwurf und der Errichtung sowie gegebenenfalls der Instandhaltung. Sie erhalten nur dann einen Zuschuss für die Instandhaltung, wenn der Platz gemäß dem eingereichten Entwurf angelegt wurde.

  • max. 70.000 €
  • für 80% der Kosten für Planung, Bau, Materialien und/oder Instandhaltung.
  • maximal 4.000 € für den Entwurf.

Anmeldeschluss

Die Förderrunde 2025 beginnt in Kürze, etwa Mitte September. Sie können Ihren Antrag bis einschließlich 31. Oktober 2025 einreichen. Sie erhalten dann eine Empfangsbestätigung für Ihren Antrag. Der Bewertungsausschuss wird Ihren Antrag prüfen. 

Digitale Grundkarte

Für den Entwurf wird eine digitale Grundlage benötigt: eine maßstabsgetreue Karte des Schulgebäudes und des Schulhofs aus dem Basisregister für großmaßstäbliche Topografie, ein Luftbild im gleichen Maßstab wie die Karte sowie die Höhenkarte (AHN 3.0). Die Gemeinde stellt Ihnen die Grundlage zur Verfügung. Senden Sie dazu eine E-Mail an Schoolpleinen@Apeldoorn.nl.

Die Auslegungskriterien finden Sie in der Regelung für Schulhöfe.

Tipps für die Beantragung:

Sie erhalten den Zuschuss wie folgt:

  1. Die Gemeinde erstattet 80% der Planungskosten. Dazu müssen Sie die Rechnung und den Zahlungsbeleg für die Planungskosten einreichen.
  2. Sie erhalten einen Vorschuss in Höhe von 80% aus dem Zuschuss für die Errichtungs- und eventuellen Instandhaltungskosten. Den Restbetrag des Zuschusses erhalten Sie auf der Grundlage Ihrer Abrechnung.

Bitte senden Sie uns die Abrechnung spätestens zwei Monate nach der Eröffnung des Schulhofs zu. Klicken Sie dazu auf die obenstehende Schaltfläche.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Feststellung Folgendes bei:

  • Fotos vom Schulhof vor und nach der Umgestaltung;
  • Finanzbericht mit Erläuterungen zur Differenz zwischen veranschlagten und tatsächlichen Kosten;
  • Rechnungen und Zahlungsbelege.