Angestellt
Um als ukrainischer Arbeitnehmer in den Niederlanden arbeiten zu können, ist keine Arbeitserlaubnis (sogenannte „Tewerkstellingsvergunning“) mehr erforderlich.
Um als ukrainischer Arbeitnehmer in den Niederlanden arbeiten zu können, ist keine Arbeitserlaubnis (sogenannte „Tewerkstellingsvergunning“) mehr erforderlich.
Sind Sie Arbeitgeber und möchten Sie wissen, was Sie beachten müssen, bevor Sie einen Flüchtling aus der Ukraine einstellen? Oder möchten Sie erfahren, was das Ausbildungsunternehmen Lucrato für Arbeitgeber tut, die auf der Suche nach neuen Mitarbeitern sind?
Informationen für Arbeitgeber (NL)
Flüchtlinge aus der Ukraine, die in den Niederlanden arbeiten möchten, müssen einige Dinge regeln. Sie müssen sich beispielsweise bei der Gemeinde, in der sie wohnen, anmelden, einen DigiD beantragen und ein Bankkonto eröffnen. Außerdem können sie sich an das Ausbildungsunternehmen Lucrato wenden, um Hilfe und Informationen zu erhalten.
Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine zum Thema Arbeit in den Niederlanden (NL)
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