DigiD, Ihre digitale Identität
In den Niederlanden benötigen Sie ein DigiD. Damit können Sie sich online identifizieren und auf Websites von Behörden wie der Gemeinde, der Sozialversicherungsbank und dem Finanzamt anmelden. Sie können Ihr DigiD auch für Krankenhäuser, Apotheken oder Krankenkassen verwenden. Informationen zur Beantragung und Aktivierung Ihres DigiD.
Kindergeld
Für alle, die Kinder haben, als Zuschuss zu den Unterhaltskosten für ein Kind.
Kindergebundenes Budget
Ein zusätzlicher Zuschlag für Personen, der von der Höhe des Einkommens abhängt.
Kinderbetreuungszuschuss
Wenn Sie berufstätig sind und eine registrierte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, haben Sie Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschuss, um einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.
Ihr Partner
Wenn Sie verheiratet sind oder einen Partner haben (beim Finanzamt wird dieser als „Zuschlagspartner“ bezeichnet), müssen Sie dies bei der Antragstellung angeben, um zu vermeiden, dass Sie einen zu hohen Zuschlag erhalten. Dies gilt auch, wenn Ihr Partner im Ausland wohnt. Erhalten Sie einen zu hohen Zuschlag, muss dieser in jedem Fall zurückgezahlt werden.
Lebenshaltungskosten
Wenn Sie berufstätig sind, erhalten Sie ab dem 1. November 2022 von der Gemeinde Apeldoorn kein Kindergeld mehr. Da Sie berufstätig sind, haben Sie Anspruch auf die staatlichen Zulagen und Leistungen. Vergessen Sie daher nicht, diese zu beantragen.
Geraten Sie in Schwierigkeiten?
Wenn der Betrag, den Sie an Kindergeld und kindgebundenem Budget erhalten, niedriger ist als der Lebenshaltungszuschuss, den Sie zuvor für Ihre Kinder erhalten haben, können Sie eine E-Mail an leefgeld@apeldoorn.nl senden. Fügen Sie bitte die Unterlagen des Finanzamts und der SVB bei. Wir prüfen dann, ob Sie Anspruch auf einen Zuschlag haben.