10 euro biljet

Finanzielle Unterstützung

Flüchtlinge erhalten jeden Monat eine Sozialhilfe, solange sie sich in den Niederlanden aufhalten und nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Jeder erwachsene Flüchtling ab 18 Jahren kann die Sozialhilfe beantragen. Verheiratete Partner müssen beide einen Antrag stellen. Flüchtlinge, die einer Arbeit nachgehen, haben möglicherweise keinen Anspruch auf Sozialhilfe.

Entscheidung innerhalb von zwei Wochen

Wenn Sie Lebenshaltungskostenzuschuss beantragen, treffen wir innerhalb von zwei Wochen eine Entscheidung. Danach wird der Betrag innerhalb einer Woche auf Ihr Konto überwiesen. Warten Sie also drei Wochen; sollten Sie bis dahin noch nichts gehört haben, senden Sie bitte eine E-Mail an leefgeld@apeldoorn.nl.

Lebenshaltungskosten

Flüchtlinge erhalten eine Sozialhilfe. Die Höhe dieses Betrags hängt von der persönlichen Situation ab. Der Betrag setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen und wird einmal im Monat ausgezahlt.

Wenn Flüchtlinge durch Arbeit Geld verdienen, wirkt sich dies auf die Höhe des Lebensunterhaltsgeldes aus. Je nach Einkommen entscheiden wir, ob jemand Lebensunterhaltsgeld erhält und wie hoch dieses ist. Dabei werden auch Kindergeld und das kindgebundene Budget berücksichtigt.

Informationen zur Höhe des Lebensunterhalts, zu Sozialleistungen und zur Arbeit in den Niederlanden finden Sie auf der Website der niederländischen Regierung.

Gehen Sie zur Website der niederländischen Regierung unter ‘Arbeit und Einkommen’

Wie können Flüchtlinge Sozialhilfe beantragen?

Um eine Unterstützung für den Lebensunterhalt gewähren zu können, müssen Flüchtlinge zunächst sich anmelden bei unserer Gemeinde. Das Antragsformular für die Sozialhilfe muss mit dem niederländischen Alphabet ausgefüllt werden. Also mit niederländischen Buchstaben, nicht mit kyrillischen Buchstaben. Die Gemeinde prüft den Antrag und legt die Höhe der Sozialhilfe für den Flüchtling fest. Die Sozialhilfe wird monatlich ausgezahlt.

Flüchtlinge müssen nicht zum Rathaus kommen. Sie können das ausgefüllte Antragsformular per E-Mail an leefgeld@apeldoorn.nl oder per Post an folgende Adresse senden:

Gemeinde Apeldoorn
z. Hd. RBB
Antwortnummer 56
7300 WB Apeldoorn

Eine Briefmarke ist nicht erforderlich.

Ab dem 1. Oktober 2024 zahlen die Bewohner der kommunalen Unterkünfte in Apeldoorn einen monatlichen Eigenbeitrag. Dies gilt für Erwachsene (ab 18 Jahren), die über ein Einkommen verfügen, beispielsweise weil sie arbeiten oder Sozialleistungen beziehen.

Gehen Sie zur Website der niederländischen Regierung unter ‘Eigenbeitrag’

Auskunftspflicht

Es ist verpflichtend, der Gemeinde Informationen und Änderungen bezüglich der beruflichen und familiären Situation mitzuteilen, wie zum Beispiel:

  • Umzug (innerhalb der Gemeinde oder in eine andere Gemeinde innerhalb oder außerhalb der Niederlande)
  • Arbeit (Sie werden Geld verdienen, wodurch Sie für Ihren Lebensunterhalt sorgen können)
  • Geburt
  • Tod

Änderungen Ihres Einkommens müssen Sie so schnell wie möglich mitteilen, indem Sie das Einkommensformular.

Ein Bankkonto eröffnen

Um Sozialhilfe zu erhalten, benötigen Flüchtlinge ein eigenes Bankkonto. Bankkonten werden nicht von der Gemeinde eingerichtet. Zur Eröffnung eines Bankkontos kann sich ein Flüchtling an jede Bank in den Niederlanden wenden. Falls für die Eröffnung eines Bankkontos Dokumente aus der Ukraine für die Verwendung in den Niederlanden beglaubigt werden müssen, finden Sie weitere Informationen unter Niederlande weltweit.

Weitere Informationen

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