Protokoll zur Videoüberwachung (Eng)

Die Videoüberwachung leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Mitarbeitern, Besuchern und Bewohnern. Dank der präventiven Wirkung der Videoüberwachung lassen sich Vorfälle verhindern und deren Entstehung vermeiden. Zudem können Konflikte angemessen gelöst werden, wenn die Umstände von der Kamera aufgezeichnet wurden.

Einleitung

Die Videoüberwachung leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern
und Anwohner. Die präventive Wirkung der Videoüberwachung verhindert und schreckt das Auftreten von
Vorfälle. Außerdem ermöglicht es eine korrekte Bearbeitung von Vorfällen, wenn die Sachverhalte des Vorfalls in
Kamera.

Allerdings stellt die Videoüberwachung einen Eingriff in die Privatsphäre von Anwohnern, Mitarbeitern und Besuchern dar. Daher,
Es ist eine sorgfältige Abwägung zwischen den mit der Kameraüberwachung verfolgten Zwecken erforderlich (siehe Artikel
1 des Protokolls) und den daraus resultierenden Eingriff in die Privatsphäre. Darüber hinaus muss der Eingriff auf ein
auf ein Minimum beschränkt sein, und es darf nicht möglich sein, das Ziel mit anderen, weniger eingreifenden Mitteln zu erreichen. 1 Kamera
Eine Überwachung ist erst nach sorgfältiger Abwägung dieser Interessen zulässig.

Die rechtmäßige Nutzung von Videoüberwachung erfordert Vorschriften, die festlegen, was erlaubt ist und was nicht.
Diese Regeln sind in diesem Protokoll festgelegt. Sie regeln die Nutzung der Kameras sowie die Sichtung des Bildmaterials
und die Speicherung des Filmmaterials.

An den folgenden GOO-Standorten sowie in deren Umgebung sind Kameras installiert:

  • GOO-Standort CB, Anklaarseweg 91 (4. Etage)
  • GOO-Standort CG, Christiaan Geurtsweg 10
  • GOO-Standort DT, Deventerstraat 184
  • GOO-Standort VW, Watermanstraat 30
  • Parkplatz „Laan van het Omniversum“ in der Nähe der Hausnummer 14
    Selbstverständlich ist es auch möglich, das Protokoll zur Videoüberwachung an anderen GOO-Standorten anzuwenden.
    in Zukunft. Darüber wird zu gegebener Zeit entschieden.

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese europäische Verordnung bildet die rechtliche Grundlage
Rahmenwerk für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die in diesem Protokoll verwendeten Begriffe haben dieselbe
im Sinne der DSGVO.

Datenschutzbehörde

Die niederländische Datenschutzbehörde (DPA) überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz
oder personenbezogener Daten.

Betroffene Person(en)

Personen, von denen Aufnahmen gemacht wurden (Mitarbeiter, Bewohner und Besucher der GOO-Standorte).

Sicherheitspersonal

1 Zu diesem Zweck wurde eine Untersuchung durchgeführt (eine sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung, DPIA),
in der festgestellt wurde, dass der Verstoß gerechtfertigt ist.

Protokoll zur Videoüberwachung an GOO-Standorten in der Gemeinde Apeldoorn 2024
Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens, die für die direkte Überwachung des GOO-Geländes zuständig sind.

Kamerasystem

Das gesamte System von Kameras, die in Bereichen innerhalb der Gebäude und im Außenbereich dieser Gebäude angebracht sind oder auf diese gerichtet sind
Gebäude.’

Videoüberwachung 

Unter Videoüberwachung versteht man die Überwachung eines Gebäudes, eines Geländes oder einer oder mehrerer Personengruppen mithilfe von Kameras.
Bei der Videoüberwachung liegt der Schwerpunkt auf der Überwachung: Das Bildmaterial wird auch dann gesichtet, wenn keine
laufende Vorfälle. Eines der Hauptziele der Videoüberwachung ist die Prävention von Vorfällen. Die
Ziel ist es, dass Beobachter alle auftretenden Vorfälle wahrnehmen und sofort reagieren, damit
Maßnahme, bei der Polizei, Sicherheitspersonal oder Rettungskräfte zum Einsatzort entsandt werden, um eine sofortige
zu ergreifende Maßnahmen.

Standort GOO (kommunales Flüchtlingszentrum)

Niederländische Abkürzung für: Kommunale Aufnahmeeinrichtung für Ukrainer. Zu den GOO-Standorten gehören Gebäude
sowie die angrenzenden Grundstücke, die von der Stadt Apeldoorn zur Unterbringung von Flüchtlingen aus
Ukraine.

Vorfall

Ein Unfall, ein Störfall, eine Straftat oder der Verdacht darauf und/oder ein Ereignis, das eine
Gefahr oder unmittelbare Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen oder Eigentum im GOO und in dessen Umgebung
Ort, an dem der Verantwortliche Maßnahmen ergreifen muss.

Standortkoordinator

Der Mitarbeiter, der die Aufnahme von Ukrainern an einem der GOO-Standorte am
im Auftrag der Stadt Apeldoorn.

Standortmanager

Der Mitarbeiter, der den Standort im Auftrag der Stadt Apeldoorn verwaltet und der
zuständig für Angelegenheiten, die über einen einzelnen GOO-Standort hinausgehen.

Diensthabender Beamter der Stadtverwaltung

Der von der Stadt Apeldoorn mit der operativen Leitung der
Standortkoordinatoren und Mitarbeiter an den GOO-Standorten außerhalb der regulären Arbeitszeiten.

Projektleiter

Der Mitarbeiter oder dessen Stellvertreter, der für die Aufnahme von Ukrainern an den GOO-Standorten zuständig ist
im Namen der Stadt Apeldoorn und als letztendlich Verantwortlicher für die
Projektorganisation.

Artikel 2 Verarbeitung und Zweck der Videoüberwachung

a. Konkret dient die Videoüberwachung folgenden Zwecken:
I. der Schutz von Gesundheit und Sicherheit an und in der Umgebung von GOO-Standorten;
II. Gewährleistung des Zugangs zu den GOO-Standorten;
III. Schutz des Eigentums der Gemeinde, des Vermieters, der Bewohner und der Mitarbeiter vor Diebstahl und Beschädigung;
IV. Die Erfassung von Vorfällen.
b. Die Videoüberwachung wird nicht dazu verwendet, Mitarbeiter zu verfolgen und/oder zu überwachen. 2
2 Gemäß § 27 Abs. 1 des Betriebsratsgesetzes

Artikel 3 Aufgaben und Zuständigkeiten

a. Die Videoüberwachung erfolgt unter der Verantwortung des Bürgermeisterkollegiums und
Stadträte (der Stadtrat). Der Stadtrat ist somit ein für die Datenverarbeitung Verantwortlicher im Rahmen von
die Bedeutung der DSGVO. Der Stadtrat stützt sich dabei auf das berechtigte Interesse
Bedingung. Der Stadtrat hat eine Interessenabwägung vorgenommen und diese intern dokumentiert.
bevor man sich darauf stützt.

b. Es wurden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit der Kameraaufnahmen zu gewährleisten
und das Kamerasystem. Die Notwendigkeit, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen haben
sorgfältig geprüft worden. Diese Überlegungen sind ebenfalls dokumentiert.

c. Sicherheitspersonal, Standortkoordinatoren, Standortleiter, Diensthabende und der (amtierende) Projektleiter
Führungskräfte sind berechtigt, ‘Live’-Aufnahmen anzusehen.

d. Der Standortleiter oder, in dessen Abwesenheit, der (stellvertretende) Projektleiter oder, in dessen Abwesenheit
Daher ist der Diensthabende befugt, das Bildmaterial anzusehen. Das Ansehen des Bildmaterials ist
ist nur in Anwesenheit von zwei der oben genannten Personen zulässig (Vier-Augen-Prinzip). Sollte es
Sollte es nicht möglich sein, dass zwei dieser Personen anwesend sind, kann eine von ihnen das Filmmaterial nachträglich ansehen
in Anwesenheit des Standortkoordinators.

e. Das Bildmaterial wird nur dann zurückgespielt, wenn Vorfälle aufgetreten sind und/oder wenn Bilder
auf Anfrage von autorisierten Dritten.
f. Im Falle eines Vorfalls, der eine Untersuchung erfordert, kann der (amtierende) Projektleiter:

das Filmmaterial auswerten;

Falls die Ermittlungen die Speicherung des Filmmaterials erfordern, kopieren oder übertragen Sie das betreffende Filmmaterial auf
ein separates neues Speichermedium.

g. Die technische Verwaltung und Wartung des Kamerasystems werden von der Abteilung „Facilities“ übernommen

Teamleiter. Zu diesem Zweck greift der Teamleiter der Facility-Abteilung auf Installateure/Wartungstechniker zurück
Partner, mit dem Verträge unterzeichnet wurden.

Artikel 4: Das Kamerasystem, Sicherheit und Aufbewahrungsfristen

a. Die Videoüberwachung erfolgt über ein geschlossenes System. Das Bildmaterial wird digital auf einer Festplatte gespeichert
Festplatte oder ähnliches Speichermedium: Das System und das Speichermedium befinden sich in einem verschlossenen Raum
Zugang nur mit einem Pass, einem Code oder einem Schlüssel.

b. Die Kameras nehmen keinen Ton auf.

c. Das Bildmaterial wird 14 Tage lang gespeichert. Danach werden die Bilder automatisch durch neue überschrieben.
Filmmaterial.

d. Das Bildmaterial kann für einen längeren Zeitraum gespeichert werden, wenn sich ein Vorfall ereignet hat und das Bildmaterial
die zur Bearbeitung des Vorfalls erforderlich sind. Sobald sie nicht mehr benötigt werden, werden die Aufnahmen
vom Speichermedium entfernt.

Artikel 5: Schutz der Privatsphäre von Mitarbeitern, Bewohnern und Besuchern

a. Die Videoüberwachung dient dem Zweck der Sicherheit und Überwachung. Das Bildmaterial wird
dürfen ausschließlich für die in Artikel 2 genannte Videoüberwachung verwendet werden.

b. Die Videoüberwachung wird ausschließlich in den öffentlichen Bereichen des GOO-Standorts eingesetzt. Das bedeutet, dass
Parkplätze und andere Außenbereiche, die zum GOO-Gelände gehören, Eingänge, Gemeinschaftsbereiche
Küchen- und Essbereiche, Flure, Gänge, Wartebereiche, Freizeit- und Spielbereiche sowie sonstige
In den Gemeinschaftsbereichen wird möglicherweise gefilmt.

c. In den Schlaf- und Wohnbereichen sowie in den Toiletten und Duschen gibt es keine Videoüberwachung,
Behandlungsräume des Pflegepersonals oder sonstige Bereiche, die zum persönlichen Umfeld der Bewohner gehören
Umwelt.

d. Die Videoüberwachung findet rund um die Uhr statt.

e. Bei den Verarbeitungen personenbezogener Daten handelt es sich ausschließlich um:

Das Filmmaterial;

Metadaten zu Uhrzeit, Datum, Ort und der Kamera, mit der das Filmmaterial aufgenommen wurde.

Artikel 6 Zugang zu und Bereitstellung von Aufzeichnungen

a. Der Zugriff auf das Kameramaterial wird so weit wie möglich eingeschränkt. Nur bestimmte Beamte haben
Zugriff auf das Kamerasystem und das Kameramaterial.

b. Das Bildmaterial wird ausschließlich an die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder auf deren Antrag hin übermittelt,
Richter.

c. Die Person, die das Bildmaterial im Auftrag der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder des Richters entgegennimmt
muss sich ausweisen und den Erhalt des Filmmaterials quittieren.

d. Bildmaterial wird nur dann an Dritte weitergegeben, wenn eine (gesetzliche) Verpflichtung dazu besteht und wenn dies
im Einklang mit dem Zweck der Erfassung des Bildmaterials gemäß Artikel 1 dieses Protokolls.

e. Jede Weitergabe von Filmmaterial an Dritte wird in einem Protokoll festgehalten.

Artikel 7 Vertraulichkeit

Jede Person, die zur Einsicht in das Bildmaterial berechtigt ist oder das Bildmaterial im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet
ist zur Geheimhaltung aller Informationen verpflichtet, die ihm oder ihr in dieser Funktion bekannt werden, es sei denn, es liegt
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung oder die Notwendigkeit einer Offenlegung ergibt sich aus seinen oder ihren Pflichten.

Artikel 8 Rechte der betroffenen Personen

a. Jede betroffene Person kann beim Verantwortlichen einen Antrag stellen, um ihre Rechte in Bezug auf
ihre personenbezogenen Daten.

b. Die betroffene Person hat nur das Recht, die Bilder einzusehen, auf denen sie selbst zu sehen ist. Die
Der Antrag der betroffenen Person muss das Datum und die Uhrzeit der Aufzeichnung enthalten.

c. Bevor der betroffene Personen Zugang zu dem Filmmaterial erhält, muss er seinen Identitätsnachweis vorlegen, um
der (amtierende) Projektleiter oder der Standortleiter.

d. Ein Antrag im Sinne dieses Artikels muss über privacy@apeldoorn.nl.

Artikel 9 Bereitstellung von Informationen zur Videoüberwachung

a. Die Stadt Apeldoorn weist auf Informationsschilder an folgenden Orten auf, dass dort Videoaufnahmen gemacht werden:
die GOO-Standorte.

b. Die Stadt Apeldoorn stellt den betroffenen Personen ausführlichere Informationen zur Verfügung in
gemäß Artikel 13 der DSGVO. Diese Informationen werden in Form von
Plakate und Broschüren.

Artikel 10 Beschwerden

Eine betroffene Person kann bei der Datenschutzbehörde eine Beschwerde über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einreichen.
Datenschutzbeauftragter der Stadt Apeldoorn über fg@apeldoorn.nl.

Artikel 11 Schlussbestimmung

Dieses Protokoll kann als ‘Protokoll zur Videoüberwachung in kommunalen Aufnahmezentren für“ zitiert werden.
’Ukrainer in der Gemeinde Apeldoorn 2024“.

Weitere Informationen

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