15. September 2026

Protokoll der Sitzung des Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegiums der Gemeinde Apeldoorn vom 22. September 2026

Anwesend

A.J.M. Heerts, Bürgermeister
P.C.J. Messerschmidt, Stadtrat
I. de Bondt, Stadtrat
M.D. Kuiper, Stadtrat
B.C.H. ten Bokum, Stadtrat
J.M. van der Zande, Stadtrat
Herr Wenzkowski, Stadtrat
S. de Bruin, Gemeindesekretär
H.G. Luitjes, Vorstandsberater, Protokollführer

Abwesend

Keine.

1. Genehmigung des Protokolls vom 8. September 2026

Das Protokoll wurde unverändert genehmigt.

DISKUSSIONSPUNKTE

2. Leitfaden zum Rahmenpapier „Mobilität“

Vorschlag der Abteilung für Umweltpolitik:

  1. Zustimmung zum Leitfaden „Rahmenkonzept Mobilität Apeldoorn 2026–2040“ (SUMP) als formeller Auftrag zur Erstellung des Rahmenkonzepts Mobilität Apeldoorn 2026–2040.
  2. Das Präsidium wird gebeten, dem Gemeinderat den Entwurf des Rahmenpapiers „Mobilität 2026–2040“ zur Verabschiedung vorzulegen.

Beschluss: Der Stadtrat beschließt gemäß dem Vorschlag, mit der Maßgabe, dass der zuständige Beigeordnete beauftragt wird, einige Ergänzungen in das Konzeptpapier aufzunehmen.

3. TAM-Umweltplan ‘Molenstraat-Centrum 1’

Vorschlag der Abteilung für Umweltrecht und Genehmigungen:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des TAM-Umweltplans ‘Kapitel 22ac Molenstraat-Centrum 1’ größtenteils für zulässig zu erklären und eine Stellungnahme für unzulässig zu erklären.
  2. Zustimmung zur Stellungnahme und den von Amts wegen vorgenommenen Änderungen zum TAM-Umweltplan ‘Kapitel 22ac Molenstraat-Centrum 1’, wie in der Dateisammlung mit der Plan-Identifikationsnummer NL.IMRO.0200 enthalten.tam0030-vas1.
  3. Es sind einige Änderungen von Amts wegen am TAM-Umweltplan ‘Kapitel 22 ac Molenstraat-Centrum 1’ vorzunehmen.
  4. Der TAM-Umweltplan ‘Kapitel 22ac Molenstraat-Centrum 1’ mit der Plan-Identifikationsnummer NL.IMRO.0200.tam0030-vas1 und der dazugehörigen Erläuterung soll in elektronischer Form und in analoger Form in der geänderten Fassung verabschiedet werden.
  5. Es wird kein Betriebsplan festgelegt.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

HAMMERSTÜCKE

4. Verwaltungsvorschrift „Sicherer Jahreswechsel“ und Schreiben des Rates zum Gesetz über einen sicheren Jahreswechsel

Vorschlag der Abteilung Sicherheit:

       An den Stadtrat:

  1. Die Verwaltungsvorschrift „Sicherer Jahreswechsel“ zur Kenntnis nehmen.
  2. Das Ratsschreiben zum Gesetz über einen sicheren Jahreswechsel, soweit es die Befugnis des Verwaltungsorgans „Kollegium des Bürgermeisters und der Beigeordneten“ betrifft, dieses festzulegen und an den Gemeinderat zu übermitteln.

       An den Bürgermeister:

  1. Die Verwaltungsvorschrift „Sicherer Jahreswechsel“ zu verabschieden und diese dem Kollegium und dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Auf der Grundlage dieser Verwaltungsvorschrift werden für den Jahreswechsel 2026–2027 keine Ausnahmegenehmigungen erteilt;
  2. Das Ratsschreiben zum Gesetz über einen sicheren Jahreswechsel, soweit es die Befugnis des Verwaltungsorgans „Bürgermeister“ betrifft, ist unter Beifügung der Verwaltungsvorschrift „Sicherer Jahreswechsel“ zur Kenntnisnahme an den Gemeinderat zu erstellen und zu versenden.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag. 

5. Umsetzung des Antrags auf Untersuchung des Baumcampingplatzes

Vorschlag der Abteilung für Umweltpolitik:

  1. Dem Ergebnis der Untersuchung zur Einrichtung eines Baumcampings zuzustimmen, die im Anschluss an den gleichnamigen Antrag durchgeführt wurde, wobei auf die Entwicklung eines Baumcampings verzichtet und stattdessen auf ein Baumregister (ein Online-Matching-Tool) gesetzt wird, um die Wiederverwendung von zu entfernenden Bäumen zu fördern. Ein Baumregister in Verbindung mit einer frühzeitigen Abwägung der Möglichkeit, wertvolle Bäume im Rahmen bestehender kommunaler Arbeitsprozesse zu erhalten, bietet den effizientesten und kostengünstigsten Ansatz, um geeignete Bäume zu erhalten.
  2. Es wird festgestellt, dass der Antrag damit umgesetzt und erledigt ist.
  3. Das Schreiben an den Rat bezüglich der Umsetzung des Antrags zu verabschieden.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

6. Strategischer Vermögensverwaltungsplan 2028–2031 – Schreiben an den Rat

Vorschlag der Abteilung für Umweltpolitik:

  1. Verabschiedung und Versendung des beigefügten Ratsschreibens zur Vorbereitung des Strategischen Asset-Management-Plans für den öffentlichen Raum 2028–2031, in dem der Rat über die Bewertung und künftige Entwicklungen informiert wird.
  1. Das Präsidium wird gebeten, das Ratsschreiben bis zum 1. Dezember 2026 im Rahmen einer Konsultation zu erörtern, damit die Ergebnisse bei der weiteren Ausarbeitung des SAMP und der Vorbereitung des Frühjahrsberichts 2027 berücksichtigt werden können.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

7. Schreiben des Rates zum Stand der VTH-Dokumente

Vorschlag der Abteilung Sicherheit:

  1. Kenntnisnahme des Schreibens der Provinz Gelderland bezüglich der Bewertung der Prozessunterlagen der Abteilung „Genehmigung, Aufsicht und Durchsetzung“ (VTH) für die Durchführung dieser Aufgaben in unserer Gemeinde;
  2. Das beigefügte Schreiben an den Gemeinderat, in dem dieser über das Schreiben der Provinz Gelderland informiert wird, ist zu verabschieden und zu versenden.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

8. Programm für den sozialen Wohnungsbau im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Steuerung im sozialen Wohnungsbau

Vorschlag der Abteilung für Umweltpolitik:

  1. die Leitlinien der Abteilung für Umweltpolitik zu verabschieden, in denen Zielsetzung, Aufbau und Ablauf des Wohnungsbauprogramms näher beschrieben werden;
  2. Den Ratsbrief verabschieden und versenden, in dem der Anlass, die Notwendigkeit und die Beteiligung des Rates am Wohnungsbauprogramm erläutert werden.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

9. Entscheidung über den Einspruch gegen den Ratsbeschluss (13-2026) zur Festlegung eines Vorkaufsrechts für das Grundstück im Gebiet Dubbelbeek-Malkenschoten

Vorschlag der Rechtsabteilung:

  1. dem Rat vorzuschlagen, den eingereichten Einspruch gegen den Ratsbeschluss vom 26. Februar 2026 (13-2026) für zulässig und unbegründet zu erklären und den Ratsbeschluss aufrechtzuerhalten, und zwar gemäß der beigefügten Stellungnahme der unabhängigen Einspruchs-Kommission.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

10. Entscheidung über den Einspruch gegen den Ratsbeschluss (12-2026) zur Festlegung eines Vorkaufsrechts in Bezug auf Beekbergsebroek

Vorschlag der Rechtsabteilung:

  1. dem Rat vorzuschlagen, den eingereichten Einspruch gegen den Ratsbeschluss vom 26. Februar 2026 (12-2026) für zulässig und unbegründet zu erklären und den Ratsbeschluss aufrechtzuerhalten, und zwar gemäß der beigefügten Stellungnahme der unabhängigen Einspruchs-Kommission;
  2. Dem Rat vorzuschlagen, die beantragten Prozesskosten nicht zu erstatten, und zwar gemäß der beigefügten Stellungnahme der unabhängigen Beschwerdekommission.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

11. Solarpark „Nieuwe Wetering“ in Beemte Broekland

Vorschlag der Abteilung Projekte, Programme und Interim-Management:

Der Rat beschließt:

  1. Die Stellungnahme zum Solarpark Nieuwe Wetering zu verabschieden.
  2. Es wird festgestellt, dass der Antrag ‘Nachhaltige Teilhabe muss man lernen’ umgesetzt wurde.
  3. dem geplanten endgültigen Beschluss über den Antrag auf Erteilung der befristeten Umweltgenehmigung für den Solarpark „Nieuwe Wetering“ zuzustimmen und diesen zusammen mit der Stellungnahme dem UVP-Prüfungsbeschluss und den übrigen dazugehörigen Unterlagen dem Rat zur verbindlichen Stellungnahme vorzulegen.
  4. Dass der Rat die befristete Umweltgenehmigung bei einer positiven Stellungnahme des Ausschusses erteilt.

Dem Rat vorzuschlagen:

  1. Kenntnisnahme der Stellungnahme, die dem geplanten endgültigen Beschluss für den Solarpark Nieuwe Wetering beigefügt ist und in der die eingereichten Stellungnahmen bewertet und berücksichtigt wurden, und festzustellen, dass diese Stellungnahmen Anlass zur Aufnahme zusätzlicher Vorschriften in die Umweltgenehmigung gegeben haben.
  2. Die im Stellungnahmepapier beschriebene Umsetzung des Antrags ‘Nachhaltige Teilhabe muss man lernen’ zur Kenntnis zu nehmen und festzustellen, dass die Umsetzung dieses Antrags zwar keinen Anlass zu Änderungen gibt, jedoch zu einer ergänzenden Begründung geführt hat.
  3. Es wird festgestellt, dass die saisonale ökologische Untersuchung zum Teichfrosch abgeschlossen und in die ökologische Begründung sowie in den UVP-Entscheid eingearbeitet wurde und dass die Ergebnisse dieser Untersuchung keinen Anlass zu einer Änderung des Entwurfs für den Solarpark Nieuwe Wetering geben.
  4. Eine positiv bindende Stellungnahme im Sinne der Artikel 16.15a und 16.15b des Umweltgesetzes zum Antrag auf Erteilung einer Umweltgenehmigung für eine nicht im Plan vorgesehene umweltplanerische Maßnahme für den Solarpark Nieuwe Wetering abzugeben, unter Berücksichtigung der Stellungnahme und der daraufhin aufgenommenen ergänzenden Vorschriften.
  5. Es ist festzustellen, dass die eingereichten Stellungnahmen keinen Anlass geben, von der im Ratsbeschluss vom 25. Juni 2026 festgelegten Genehmigungsdauer von 30 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die Umweltgenehmigung rechtskräftig wird, abzuweichen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

12. Rahmenpapier zu Rücklagen und Rückstellungen 2027–2030

Vorschlag der Abteilung Finanzen und Controlling:

  1. Dem Rahmenpapier zu Rücklagen und Rückstellungen 2027–2030 zuzustimmen und es dem Präsidium zur Verabschiedung durch den Gemeinderat vorzulegen. Die wichtigsten Änderungen sind:
    1. Die Finanzkennzahlen sind nicht mehr einzeln normativ. Für die sechs vorgeschriebenen Kennzahlen sowie die Widerstandsfähigkeit gilt, dass höchstens eine Kennzahl in der Kategorie ‘risikoreichste’ liegen darf.
    2. Die Rücklage für laufende Projekte wird nicht mehr für strukturelle Haushalte verwendet.
    3. Sowie Änderungen bei bestimmten Rücklagen und Rückstellungen, wie in der Rahmenmitteilung erläutert.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

13. Bürgerbeteiligung zur 29. Änderung der Allgemeinen Ortsverordnung 2014 (APV) – verschiedene Themen

Vorschlag der Rechtsabteilung:

  1. Kenntnisnahme des Entwurfs des Ratsantrags und des Entwurfs des Ratsbeschlusses für die

29. Änderung der APV;

  1. Die vorgeschlagene Änderung der APV zur öffentlichen Anhörung freizugeben.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

14. Änderung der Förderregelung für lokale Maßnahmen zur Wärmedämmung von Eigentumswohnungen in Apeldoorn

Vorschlag der Abteilung Projekte, Programme und Interim-Management:

  1. Verabschiedung des Beschlusses zur Änderung der Förderregelung für lokale Maßnahmen zur Wärmedämmung von Eigentumswohnungen in Apeldoorn. Die Regelung wird in folgenden Punkten angepasst:
    1. Die Obergrenze des WOZ-Wertes wird von 477.000 € auf 625.000 € angehoben;
    2. Die Förderregelung steht auch (G)Eigentümergemeinschaften sowie einzelnen Bewohnern von nicht grundgebundenen Wohnungen oder Appartements offen;
    3. Die Frist für die Einreichung eines Vorabantrags für Einwohner mit einem bestimmten Einkommen

<150% des sozialen Mindeststandards wird bis zum 31. Dezember 2027 verlängert;

  1. Feststellung, dass im Jahr 2027 maximal 50 Einwohner mit einem Einkommen von weniger als 150% des sozialen Mindestlohns Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 6.000 € haben;
  2. Verlängerung der Frist, innerhalb derer ein Zuschuss beantragt werden kann, von

vom 31. Dezember 2026 bis zum 31. Dezember 2028;

  1. Erläuterungen zu den Regelungen bezüglich der Förderung von Baumaterialien für Heimwerker und von isolierten Türen;
  2. Ergänzung, dass der Förderbetrag den Rechnungsbetrag für die Dämmmaßnahmen nicht übersteigen darf;
  3. Es sei hinzugefügt, dass für die Verwendung von UF-Schaumstoff keine Fördermittel gewährt werden.
  1. Die Änderung soll am 12. Oktober 2026 in Kraft treten;
  2. Den Gemeinderat über Ihren Beschluss in Kenntnis setzen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

15. Förderprogramm „Energieke Aktivitäten“

Vorschlag der Abteilung für Umweltpolitik:

  1. die Förderregelung für energiebezogene Aktivitäten 2026 und die dazugehörige Erläuterung zu verabschieden;
  2. Die Verordnung und die Erläuterungen sind im Gemeindeblatt zu veröffentlichen;
  3. Den Rat zur Kenntnisnahme über den gefassten Beschluss zu informieren.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

16. Leistungsvereinbarungen der Wohnungsbaugesellschaft Habion 2027–2030

Vorschlag der Abteilung für Umweltpolitik:

  1. Die Leistungsvereinbarungen 2027–2030 mit Habion festlegen und unterzeichnen, in denen Vereinbarungen zu folgenden Punkten getroffen werden:
    1. Lebensqualität: Sicherheit, Geselligkeit und komfortables Wohnen.
    2. Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit; Vergabe frei werdender Wohnungen.
    3. Investitionen, Instandhaltung und Sicherheit; eventuelle Neubauten, Nutzung bestehender Gebäude und Barrierefreiheit von Gebäuden.
    4. Nachhaltigkeit; Verbesserung der Energieeffizienz.
  1. Bürgermeister:
  1. Dem Beigeordneten M.D. Kuiper die Vollmacht zu erteilen, die Leistungsvereinbarungen mit Habion im Namen der Gemeinde zu unterzeichnen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

17. Verkehrsmaßnahmen in der Innenstadt

Vorschlag der Abteilung Projekte, Programme und Interim-Management:

  1. Den beigefügten Verkehrsbeschluss “Verkehrsführung in der Innenstadt von Apeldoorn” zu verabschieden:
  2. Den Verkehrsbeschluss gemäß den gesetzlichen Veröffentlichungsvorschriften bekannt zu geben.
  3. Die Umsetzung des Verkehrsbeschlusses soll im Rahmen des Projekts „Stadspark Apeldoorn“ erfolgen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

18. Verlängerung der Fördermittel und Festlegung der Förderobergrenze für 2026 und 2027 Förderprogramm „Kansrijke Start“, Teil 2 (Ibabs 8285)

Vorschlag der Abteilung für gesellschaftliche Entwicklung:

  1. Die Förderobergrenze der Förderregelung „Kansrijke Start“, Teil 2, für das Jahr 2026 soll auf 135.841 € (bisher 153.000 €) festzulegen und für 2027 auf 140.595,44 € festzulegen.
  1. Die gewährten Zuschüsse für das Jahr 2026 um ein Jahr zu verlängern, mit einer Indexierung von 3,5%.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

19. Stellungnahme der Provinz zu den Stellungnahmen zum Entwurf der Umweltverordnung

Vorschlag der Abteilung für Umweltrecht und Genehmigungen:

  1. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Provinz zu den eingereichten Stellungnahmen zum Entwurf einer Änderung der Umweltverordnung.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

SCHRIFTLICHE ANFRAGEN

20. Beantwortung schriftlicher Anfragen der Fraktion ‘Beter voor Apeldoorn’ zum Thema „Vorfälle im Asylbewerberheim Waleweingaarde“

Vorschlag der Abteilung Sicherheit:

  1. Die Beantwortung der schriftlichen Anfragen festlegen.
  2. Den Gemeinderat über diesen Beschluss in Kenntnis setzen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

21. Beantwortung schriftlicher Anfragen der PRO-Fraktion zur Kontinuität des Busverkehrs und zu den finanziellen Problemen der EBS

Vorschlag der Abteilung für Umweltpolitik:

  1. Die Beantwortung der schriftlichen Anfragen festlegen.
  2. Den Gemeinderat über diesen Beschluss in Kenntnis setzen.

Beschluss: Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag.

BÜRGERMEISTERBESCHLÜSSE TKN

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Früherer Tagesordnungspunkt / Sonstiges

  • Schreiben des Präsidiums zur Beantwortung des Notrufs und der Ratsanfragen bezüglich der Sicherheit in der Innenstadt.

Der Stadtrat nimmt dies zur Kenntnis.

  • Stadtrat Messerschmidt berichtet über die Sitzung des Generalvorstands der Region Stedendriehoek, in der unter anderem dem Vorschlag ‘Regio-Deal – Kleine Kraft’ zugestimmt wurde, mit der Maßgabe, dass in Absprache mit dem Kassierer auf eine vereinfachte Regelung der Kassiererfunktion hingearbeitet werden soll.

Der Stadtrat nimmt dies zur Kenntnis.

Verabschiedet am 22. September 2026.

der Sekretär,
S. de Bruin

der Bürgermeister, A.J.M. Heerts

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