Sanktionen bei Verstößen gegen die Regeln
Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten
Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zu einer Sanktion führen. Die Gemeinde kann Ihnen eine Maßnahme auferlegen. So kann beispielsweise Ihre Wohnbeihilfe gekürzt werden. Auch Ihr Recht auf Nutzung der Einrichtungen im GOO-Obdachlosenheim kann eingeschränkt werden.
Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Stadtverwaltung von Apeldoorn Sie in eine andere GOO-Notunterkunft verlegen. Außerdem kann Ihnen der Zugang zur GOO-Notunterkunft vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit verweigert werden.
Bei Verdacht auf Straftaten und kriminelles Verhalten wird die Stadtverwaltung von Apeldoorn die Polizei hinzuziehen. Aggressives oder gewalttätiges Verhalten gegenüber Mitarbeitern der GOO-Notunterkunft wird der Polizei gemeldet.
Wenn Sie selbst Opfer sind
Wenn Sie Opfer von Aggressionen, Gewalt oder sexuellen Straftaten geworden sind, rät Ihnen die Stadtverwaltung von Apeldoorn, dies bei der Polizei anzuzeigen. Sind Sie Opfer oder fühlen Sie sich unsicher? Die Stadtverwaltung von Apeldoorn kann Ihnen Hilfe anbieten. Benötigen Sie Hilfe oder kennen Sie jemanden, der Hilfe benötigt? Sprechen Sie mit einem Koordinator der Schutzunterkunft darüber. Es wird dann nach der bestmöglichen Lösung gesucht. Die von Ihnen gemachten Angaben werden vertraulich behandelt. Ihre Sicherheit nehmen wir sehr ernst.
Diese Vorschriften wurden am 18. März 2025 verabschiedet,
Der Stadtrat,
Sekretärin,
die Braun
Der Bürgermeister,
A.J.M. Heerts