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Bewertungsmodell für räumliche Initiativen in Städten, Dörfern und ländlichen Gebieten

Das Bewertungsmodell ist ein Instrument, das die Gemeinde zur Beurteilung von Raumordnungsinitiativen sowohl in der Stadt als auch in den Dörfern und im Umland einsetzt. Ihre Initiative wird anhand von sechs Themenbereichen bewertet. Ihre Initiative muss bei vier der sechs Themen den ‘Apeldoorn-Standard’ (das grundlegende Qualitätsniveau) erfüllen. Der Apeldoorn-Standard wird in Punkten ausgedrückt.

Eine Initiative gilt als vielversprechend, wenn mit dem Bewertungsmodell mindestens 120 Punkte erreicht werden und in mindestens vier Themenbereichen der „Apeldoorns-Standard“ erfüllt wird. Anhand der erzielten Punkte und Ihrer Begründung beurteilt die Gemeinde, ob Ihre Initiative vielversprechend ist. Wenn die Gemeinde Ihre Initiative als vielversprechend einstuft, erhalten Sie von der Gemeinde eine grundsätzliche Zustimmung und können mit den nächsten Schritten im Antragsverfahren fortfahren.

Das Gewichtungsmodell bietet Ihnen als Initiator die Möglichkeit, mit Ihrer Initiative von den bestehenden Regeln und Normen abzuweichen, vorausgesetzt, Ihre Initiative leistet einen ausreichenden Beitrag zu den Zielen für Apeldoorn im Jahr 2040. So kann Ihr Vorhaben möglicherweise doch umgesetzt werden, auch wenn es nicht alle Anforderungen erfüllt. Mit dem Bewertungsmodell bieten wir Ihnen also maßgeschneiderte Lösungen für Raumplanungsinitiativen innerhalb der Stadt, in den Dörfern und im Umland.

Das ‘Bewertungsmodell für räumliche Initiativen in Städten, Dörfern und ländlichen Gebieten’ gilt für folgende Initiativen:

  • Alle Vorhaben, die Wohn- und/oder Arbeitsnutzungen betreffen, für die eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich ist;
  • Initiativen, die Wohn- und/oder Arbeitsfunktionen betreffen, für die eine Umweltgenehmigung für eine nicht im Umweltplan vorgesehene Aktivität (BOPA) erforderlich ist, es sei denn, es handelt sich um ein „Krümel“- oder „Brokstuk“-Projekt (mit Ausnahme der unten genannten „Brokstuk“-Projekte), wie beschrieben in Anhang 2: Nicht im Umweltplan vorgesehene Maßnahmen im Rahmen der Gebührenverordnung. In diesem Fall findet das Bewertungsmodell keine Anwendung, und das Bewertungsformular muss nicht ausgefüllt und beigefügt werden.

Ausnahme: Das Gewichtsmodell gilt jedoch für folgende Trümmerteile:

  1. eine Erweiterung eines Gebäudes mit einer Bruttogeschossfläche von weniger als 1.000 m², die nicht zu Wohnzwecken dient
  2. die Umwidmung einer Nichtwohnnutzung in eine Wohnnutzung, sofern die Anzahl der neuen Wohnungen weniger als zehn beträgt;
  3. die Umwidmung zu anderen Nutzungszwecken als Wohnzwecken, sofern die kumulierte Bruttogeschossfläche der neuen Nutzungszwecke weniger als 1.500 m² beträgt.
  • Unter Wohn- und/oder Arbeitsfunktionen versteht man:
    • Wohnen; alle Varianten, selbstständig und/oder nicht selbstständig;
    • Nutzung; darunter sind alle Formen der Nutzung zu verstehen, sowohl landwirtschaftliche als auch nichtlandwirtschaftliche Betriebsfunktionen sowie die Funktionen Freizeit, Soziales, Sport, Gastronomie sowie Kultur und Erholung – einschließlich der zu der jeweiligen Betriebsfunktion gehörenden Wohnfunktionen.

Die Gemeinde bewertet Ihre Initiative anhand von sechs Themenbereichen, die mit den Zielen der Gemeinde Apeldoorn bis 2040 verknüpft sind. Bei vier Themenbereichen müssen Sie mindestens ‘das Apeldoorn-Niveau’ (den grundlegenden Qualitätsstandard) erreichen.

Um Ihre Initiative prüfen zu können, füllen Sie bitte das Bewertungsformular für das Gebiet aus, in dem das Projekt umgesetzt wird. So erhalten Sie einen Überblick darüber, ob Ihre Initiative in den einzelnen Themenbereichen den ‘Apeldoorn-Standard’ (den grundlegenden Qualitätsstandard) erfüllt. Außerdem erhalten Sie auf diese Weise bereits einen ersten Eindruck davon, ob Ihre Initiative möglicherweise vielversprechend ist und an welchen Stellschrauben Sie möglicherweise noch drehen können, um Ihre Initiative bei der Bewertung durch die Gemeinde noch aussichtsreicher zu machen. Sie reichen dieses Bewertungsformular zusammen mit Ihrer Begründung bei Ihrem Antrag auf einen Konzeptvorschlag über das Nationale Umweltportal (DSO). Die Einreichung eines vorläufigen Antrags ist kostenpflichtig. Erfahren Sie mehr über die Einreichung eines Konzeptanfrage.

Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und bewertet, inwieweit Ihre Initiative den Apeldoorn-Grundqualitätsstandards entspricht und inwieweit sie zu den Zielen von Apeldoorn bis 2040 beiträgt. Wenn die Gemeinde Ihre Initiative als vielversprechend einstuft, erhalten Sie von der Gemeinde eine grundsätzliche Zustimmung und können mit den nächsten Schritten im Antragsverfahren fortfahren.

Eine grundsätzliche Zustimmung der Gemeinde zur Umsetzung Ihrer Initiative erhalten Sie, wenn:

  • Ihre Initiative im Bewertungsmodell mindestens 120 Punkte erreicht hat und;
  • Ihre Initiative beim vorgeschriebenen Thema ‘räumliche Einbindung’ sowie bei drei weiteren Themen Ihrer Wahl mindestens das ‘Apeldoorn-Niveau’ erreicht und;
  • Sie im Bewertungsbogen zu jedem Thema Ihre Entscheidungen gut begründen und erläutern.

Gemeinde: Prüfen Sie Ihre Initiative anhand von sechs Themenbereichen

Die Gemeinde bewertet Ihre Initiative anhand von sechs Themenbereichen, die mit den Zielen der Gemeinde Apeldoorn bis 2040 verknüpft sind. Die Gemeinde prüft Ihre Initiative anhand der folgenden Themenbereiche:

Programm

Passt Ihre Initiative in das für das Gebiet geltende Programm für Wohnen oder Arbeiten? Zum Beispiel: Handelt es sich um qualitativ hochwertigen Wohnraum, fügt sich das Unternehmen in die Umgebung ein und leistet es einen Beitrag zur lokalen oder regionalen Wirtschaft? Bringt es etwas Neues mit sich, das es derzeit noch nicht gibt?

Nachhaltigkeit

Bei Neubauten verlangen wir, dass das Gebäude genauso viel Energie verbraucht, wie es erzeugt. Auch für Unternehmen streben wir dies an, legen den Maßstab hierfür jedoch anhand der BENG-Leistung für Gebäude fest.

Natur & Klima

Unsere Gemeinde setzt sich für den Naturschutz und die Renaturierung ein und trifft Vorkehrungen für den Klimawandel. In der Stadt und in den Dörfern halten wir uns an die Standards für naturintegriertes und klimaanpassungsfähiges Bauen sowie an die gesetzlichen Vorschriften, da die Wasserrückhaltung auf eigenem Grund gut geregelt sein muss. Darüber hinaus gibt es einen zusätzlichen Bonus für mehr Grünflächen, Biodiversität, begrünte Fassaden und begrünte Dächer. Im Außenbereich gilt unsere lokale Verordnung, die „Groene Balans“. Ein Bauvorhaben, das im Rahmen der „Groene Balans“ steht, erhält somit Punkte auf der „Apeldoorns Peil“-Skala.

Räumliche Einbindung

Eine gute räumliche Einbindung und Erreichbarkeit im Verhältnis zur Umgebung sind wesentliche Voraussetzungen für eine Entwicklung, bei der die Erlebniswerte gesteigert werden. Dabei wird der bestehende Kontext sorgfältig berücksichtigt, darunter die Anbindung an die Stadt, die räumliche Struktur des Gebiets sowie die Dimensionen und der Maßstab des städtischen Charakters.

Gesellschaftliche Inklusion

In Apeldoorn arbeiten wir daran, eine inklusive Gemeinde zu schaffen, indem wir ein vielfältiges Wohnungsangebot und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Wir bitten daher um einen Beitrag zum Bau von bezahlbarem Wohnraum und Unterkünften für schutzbedürftige Gruppen. Zudem berücksichtigen wir die Bedürfnisse des Gebiets, des Stadtteils oder des Dorfes und orientieren uns dabei am Rahmenkonzept für den sozialen Wohnungsbau sowie an den Profilen aus der Umweltvision. Von Unternehmen erwarten wir, dass sie sozial verantwortlich handeln und eine lokale Bindung aufweisen, beispielsweise durch die Einstellung von Mitarbeitern aus Apeldoorn selbst.

Gesellschaft und Gesundheit

In Apeldoorn fördern wir die Gesundheit, indem wir Außenbereiche schaffen, die für alle Nutzer sicher sind und zum Zusammenkommen und zur Bewegung einladen.

Ihre Initiative muss bei vier Themen mindestens ‘das Apeldoorn-Niveau’ erreichen

Ihre Initiative muss bei vier der sechs Themen den ‘Apeldoorn-Standard’ (das grundlegende Qualitätsniveau) erfüllen. Das Thema ‘räumliche Einbindung’ ist dabei im Zusammenhang mit unserem Gestaltungsrichtlinien (PDF, 1,7 MB) Die drei weiteren Themen, bei denen Ihre Initiative die ‘Apeldoorns Peil’-Anforderungen erfüllt, wählen Sie selbst aus. Insgesamt muss Ihre Initiative mindestens 120 Punkte erreichen, davon mindestens 80 Punkte auf der Basisqualitätsstufe, verteilt auf vier Themenbereiche.

In der Praxis bedeutet dies, dass Sie im Bewertungsbogen bei mindestens vier Themen (zu denen auch die ‘räumliche Einbindung’ gehört) nachweisen müssen, dass Sie die Anforderungen einer Frage mit mindestens 20 Punkten erfüllen können. Achten Sie daher darauf, Ihre Antworten gut zu begründen.

Bei zwei der sechs Themen kann also abgewichen werden, und ‘das Apeldoorn-Niveau’ muss nicht erreicht werden. In diesen Fällen gilt jedoch, dass die verbleibenden mindestens 40 Punkte durch Pluspunkte aus den sechs Themen ausgeglichen werden müssen. Diese können Sie frei wählen. Zu diesem Zweck wurden im Bewertungsformular Kriterien hinzugefügt, die jeweils 10 Punkte wert sind und aus denen Sie selbst eine Auswahl treffen. Selbstverständlich dürfen Sie auch mehr als 120 Punkte erreichen. Für jedes Thema begründen Sie Ihre Auswahl.

Was das Gewichtsmodell betrifft, wurde Apeldoorn in vier Gebiete mit jeweils eigenem Gewichtsmodell unterteilt:

Jedes Gebiet hat seine eigenen Besonderheiten und unterschiedliche Ziele. Deshalb gibt es für diese vier Gebiete jeweils ein eigenes Bewertungsmodell. Je nachdem, wo die Entwicklung stattfindet, kommt also das entsprechende Bewertungsmodell zur Anwendung. Sind Sie sich nicht sicher, welches Bewertungsmodell Sie verwenden sollen? Dann wenden Sie sich gerne an uns Kontakt mit uns.