Bescheinigung über die Ehefähigkeit

Eine Ehefähigkeitsbescheinigung bestätigt, dass Sie und Ihr Partner nach niederländischem Recht heiraten dürfen. Sie benötigen diese Bescheinigung nur, wenn sie ausdrücklich verlangt wird. Die Bescheinigung ist nach ihrer Ausstellung 6 Monate lang gültig.

 
Kosten

€ 31,10

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Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können ausländische Behörden von Ihnen eine Ledigkeitsbescheinigung oder eine Ehefähigkeitsbescheinigung verlangen. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Dokumente. Im Folgenden erfahren Sie, worin der Unterschied besteht.

Bescheinigung über den Familienstand

Die Bescheinigung über den Familienstand ist eine Auszug aus dem Personenregister (BRP). Auf dem Auszug ist Ihr Familienstand angegeben. Den Auszug beantragen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder, falls Sie im Ausland wohnen, bei einer RNI-Gemeinde.

Bescheinigung über die Ehefähigkeit

Eine Ehefähigkeitsbescheinigung bestätigt, dass Sie und Ihr Partner nach niederländischem Recht heiraten dürfen. Auf der Bescheinigung sind alle Angaben beider Partner aufgeführt. Die Ehefähigkeitsbescheinigung benötigen Sie nur, wenn die Gemeinde, in der Sie heiraten möchten, diese verlangt. Die Ehefähigkeitsbescheinigung ist nach ihrer Ausstellung sechs Monate lang gültig.

Für die Beantragung gelten die folgenden Bedingungen.

  • Sie wohnen in Apeldoorn oder Apeldoorn war Ihr letzter Wohnort in den Niederlanden.
  • Sie oder Ihr Partner besitzen die niederländische Staatsangehörigkeit.

Über die obenstehende orangefarbene Schaltfläche können Sie den Antrag auf Ihre Ehefähigkeitsbescheinigung stellen. Nachdem Sie das ausgefüllte Formular abgeschickt haben, werden wir uns innerhalb von drei Werktagen mit Ihnen in Verbindung setzen.

 Zur Ausstellung einer Bescheinigung über die Ehefähigkeit prüfen wir die Originalurkunden. Wir besprechen mit Ihnen, ob Sie hierfür einen Termin am Schalter vereinbaren möchten oder ob Sie die Unterlagen per Post einsenden.

Voraussetzungen für die Urkunden und Erklärungen, die Sie vorlegen müssen:

  • Nur Originalurkunden. Möglicherweise benötigen Sie eine Beglaubigung.
  • Die Urkunde muss auf Niederländisch, Englisch, Französisch oder Deutsch verfasst sein. Andernfalls müssen Sie Ihr ausländisches Dokument zunächst übersetzen und beglaubigen lassen.
  • Schau mal auf nederlandwereldwijd.nl Weitere Informationen zur Beglaubigung.

Welche Unterlagen müssen Sie zum Termin mitbringen oder einsenden?

  • Kopie des Ausweises (Reisepass oder Personalausweis) beider Personen
  • Geburtsurkunde beider Personen (nur, wenn Sie im Ausland geboren sind)
  • eine Bescheinigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, aus der Ihr Familienstand und Ihre Staatsangehörigkeit hervorgehen
  • Nachweise über die Auflösung bzw. Beendigung einer früheren Ehe (falls Sie bereits verheiratet waren)