Wir beschließen, Ihnen einen Zuschuss zu gewähren
Mit großer Freude teilen wir Ihnen mit, dass wir für dieses Projekt einen Zuschuss in Höhe von maximal 33.000,00 € gewähren. Der Zuschuss wird für die Durchführung der in Ihrem Projektplan und dem dazugehörigen Finanzplan aufgeführten Maßnahmen gewährt.
Wie wir zu unserem Beschluss gelangt sind, ist im Anhang beschrieben. Dieser Anhang ist Bestandteil dieses Beschlusses. Darin ist auch festgelegt, wofür wir Ihnen einen Zuschuss gewähren und was wir im Wesentlichen von Ihnen erwarten.
Wichtig zu wissen
Dieser Beschluss wurde auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vereinbarungen im Rahmen des Regio-Deals ‘Regio Stedendriehoek – ’Sterker in 3D‘“ gefasst. Die Prüfung Ihres Antrags wurde von einem unabhängigen Beratungsausschuss durchgeführt. Wir sind dieser Empfehlung gefolgt und haben sie als Grundlage für unseren Beschluss herangezogen.
Sollte sich bei Ihrem Projekt etwas ändern, das Auswirkungen auf die Förderung haben könnte, müssen Sie uns dies mitteilen. Im Anhang erfahren Sie, wie und wann Sie dies tun müssen.
Nach Erhalt dieses Bescheids erhalten Sie außerdem ein Begleitschreiben des Regio-Deal-Programmteams.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an das Programmteam „Regio Deal“, indem Sie eine E-Mail senden an regiodealS3D@regiostedendriehoek.nl.
Sind Sie anderer Meinung?
Sind Sie mit dem Inhalt dieses Bescheids nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen nach dem Versanddatum des Bescheids Widerspruch einlegen. Dies ist online über das Formular unter www.apeldoorn.nl/bezwaarschrift oder an diese Postanschrift:
Gemeinde Apeldoorn
z. Hd. der Abteilung für Rechtsangelegenheiten
Postfach 9033
7300 ES Apeldoorn
Weitere Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie unter: www.apeldoorn.nl/bezwaarschrift.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchführung der Aktivitäten.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Namen des Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegiums,
[anonymisiert]
Dieses Dokument wurde im Rahmen eines automatisierten Prozesses erstellt und ist nicht unterzeichnet.
Anhänge
- Ausführung des Beschlusses
- Individuelle Beurteilung – Unabhängiger Beratungsausschuss
- Hauptbericht der unabhängigen Beratungskommission
- Gesetzliche Förderregelung ‘Regio Deal’ der Region Stedendriehoek „Stärker in 3D“
- Erläuterung zu den förderfähigen Kosten
- Haushaltsplan einschließlich Finanzierungsübersicht
Anhang 1 – Ausarbeitung des Beschlusses
1. Rechtliche Grundlagen
Für diesen Beschluss gelten die folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
- Allgemeines Verwaltungsrechtsgesetz (im Folgenden: Awb)
- Allgemeine Förderverordnung der Gemeinde Apeldoorn (im Folgenden: Asv)
- Förderprogramm ‘Regio Deal Regio Stedendriehoek – ’Sterker in 3D‘“, zweite Tranche (im Folgenden: Förderprogramm)
2. Wie sind wir zu dieser Entscheidung gekommen?
Ihr Antrag wurde anhand der folgenden Anforderungen aus der Förderrichtlinie geprüft:
- Eine regionale Kofinanzierung im Rahmen des Programms 50% wurde zugesagt.
- Mindestens zwei verschiedene Akteure aus der Quadruple-Helix (Unternehmer, öffentliche Hand, Bildung und Forschung sowie gesellschaftliche Einrichtungen) sind aktiv beteiligt und leisten einen finanziellen oder Sachbeitrag.
- Das Projekt ist innerhalb der Laufzeit des „Regio-Deals“ unter Berücksichtigung der Planung und der Ziele (finanziell) realisierbar.
- Das Projekt ist regional (über Gemeindegrenzen hinweg) und/oder hat regionale Bedeutung (wirtschaftlich und/oder sozial).
- Die Aktivitäten entsprechen (sofern zutreffend) den europäischen Vorschriften für staatliche Beihilfen.
- Das Projekt fügt sich in den Rahmen der Vereinbarung ‘Regio Deal – Stärker in 3D’ ein, einschließlich der darin beschriebenen Aufgaben, Ziele, Vorgehensweise und angestrebten Ergebnisse.
- Das Projekt befasst sich mit mindestens einem oder mehreren der folgenden Themen:
- Kreislaufwirtschaft im Bauwesen, in der Fertigung und in den Lebensmittelketten (Track 1);
- Innovation in der Landwirtschaft und grün-blaue Infrastruktur (Themenbereich 3);
- regionale (Wissens-)Entwicklung (Schwerpunkt 7).
- Das Projekt wurde vom Beratungsausschuss im Rahmen dieser Förderregelung (dem Partnergremium) inhaltlich bewertet und erreichte dabei mindestens 140 Punkte.
Diese Anforderungen finden Sie in Artikel 3 Absatz 2 der Förderrichtlinie.
Anschließend wurde Ihr Antrag von einer unabhängigen Kommission inhaltlich geprüft. Die inhaltliche Prüfung erfolgte anhand der folgenden Kriterien:
- Das Ausmaß, in dem die Initiative Auswirkungen auf eine oder mehrere der ‘D’-Regionen (Nachhaltig, Vielfältig, Nah) und/oder auf eine „starke“ Region hat, wie sie in den Aufgaben, Zielen, dem Ansatz und den angestrebten Ergebnissen der Vereinbarung „Regio Deal ‚Sterker in 3D‘“ beschrieben sind.
- Inwieweit die Initiative regionale Auswirkungen hat.
- Inwieweit die Initiative einen zusätzlichen Impuls in Bezug auf Beschleunigung, Stärkung oder Ausweitung liefert.
- Inwieweit die Aktivitäten innovativ sind und sich von anderen abheben.
- Inwieweit das Projekt nach dem „Regio Deal“ Zukunftsperspektiven hat.
- Inwieweit das Projekt zu den angestrebten Ergebnissen führen wird.
Diese Kriterien finden Sie in Artikel 11 der Förderrichtlinie.
Die Bewertung Ihres Antrags wurde von einem unabhängigen Beratungsausschuss vorgenommen. Ihr Projekt hat insgesamt 140 Punkte erreicht.
Die Mindestpunktzahl für die Förderungswürdigkeit wurde auf 140 Punkte festgelegt. Die vollständige Bewertung und Erläuterung entnehmen Sie bitte Anhang 2. Wir sind der Ansicht, dass die Stellungnahme dieses Ausschusses sorgfältig erarbeitet wurde, und können den Schlussfolgerungen des Beratungsausschusses folgen. Wir haben uns daher an diese Stellungnahme gehalten.
3. Anzahlung
Der Zuschuss wird als Vorschuss ausgezahlt. Dies ist in Artikel 14 der Zuschussregelung festgelegt. Der Betrag wird in halbjährlichen Raten am 1. Januar und am 1. Juli des jeweiligen Jahres ausgezahlt:
| Jahr | Vorauszahlung | Prozentsatz |
|---|---|---|
| 2026 | € 108.270 | 30% |
| 2027 | € 54.135 | 15% |
| 2027 | € 54.135 | 15% |
| 2028 | € 54.135 | 15% |
| 2028 | € 54.135 | 15% |
| Nach der Rechenschaftslegung | € 36.090 | 10% |
Jeder Vorschussbetrag wird innerhalb von zwei Wochen nach dem genannten Zahlungstermin überwiesen an [anonymisiert] z. Hd. [anonymisiert].
4. Bedingungen und Verpflichtungen
4.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit dieser Förderung sind die folgenden allgemeinen Bedingungen und Verpflichtungen verbunden:
- Wir gewähren diesen Zuschuss unter der Bedingung, dass der Staat im Rahmen des „Regio-Deals“ den gesamten zugesagten Zuschussbetrag in Höhe von 20 Millionen Euro für die Region Stedendriehoek bereitstellt. Dies ist eine auflösende Bedingung. Das bedeutet, dass Ihr Zuschuss geändert wird oder verfällt, falls der Staat den Beitrag nicht bereitstellt.
- Der Zuschuss ist ausschließlich für die Durchführung gemäß dem genannten Projektvorschlag und dem dazugehörigen Finanzplan bestimmt, wie sie uns vorgelegt wurden.
- Als Projektkoordinator sind Sie für das Projekt verantwortlich. Der Projektkoordinator fungiert im Namen des Projekts als offizieller Ansprechpartner und trägt gegenüber der „Regio Deal“-Organisation und dem Fördermittelgeber die rechtliche Verantwortung für das Projekt. Sie treffen Vereinbarungen mit den Kooperationspartnern und sorgen für die Verteilung der Mittel unter den Kooperationspartnern des Projekts.
- Gemäß Artikel 3 der Förderregelung muss die zugesagte regionale Kofinanzierung 50% geregelt werden.
4.2 Förderfähigkeit der Kosten
Wir haben den mit Ihrem Antrag eingereichten Kostenvoranschlag geprüft und festgestellt, dass die darin aufgeführten Kosten gemäß der Förderrichtlinie förderfähig sind, sofern die in diesem Bescheid genannten Bedingungen erfüllt sind.
Die Mehrwertsteuer kommt ausschließlich dann für eine Förderung in Betracht, soweit sie für den Förderungsempfänger nicht verrechenbar oder anderweitig ausgleichbar ist.
4.3 Aufgeschlüsselter Haushaltsplan
Sie müssen bis spätestens 11. Oktober 2026 einen überarbeiteten und schlüssigen Projektkostenplan einreichen.
Aus diesem Haushalt muss Folgendes klar hervorgehen:
- dass alle Kostenpositionen vollständig und einheitlich ausgefüllt sind;
- dass der Haushalt rechnerisch ausgeglichen ist und keine Fehlermeldungen enthält;
- Wie wurde mit der Mehrwertsteuer verfahren (inklusive oder exklusive), einschließlich etwaiger nicht abzugsfähiger Mehrwertsteuer;
- dass der beantragte Förderbetrag eindeutig mit dem angewandten Haushaltssystem übereinstimmt;
- dass Kostenpositionen wie der eigene Zeitaufwand in allen relevanten Registerkarten einheitlich erfasst werden.
Der überarbeitete Haushaltsplan bildet die Grundlage für die weitere Umsetzung, die Vorauszahlung und die Abrechnung des Zuschusses.
4.4 Besondere Bedingungen für die Projektorganisation
Angesichts des Umfangs und der Komplexität des Projekts sowie der Anzahl der beteiligten Organisationen muss der Fördermittelempfänger bis spätestens 11. Oktober 2026 einen detaillierten Projektorganisationsplan vorlegen.
Diese Projektorganisation umfasst mindestens:
- eine Übersicht über die Aktivitäten, einschließlich des dazugehörigen Zeitplans;
- Eine Übersicht über die Zuständigkeiten der einzelnen Projektpartner.
Die Projektorganisation muss so gestaltet sein, dass die Durchführung der Maßnahmen und der Fortschritt des Projekts für den Fördermittelgeber nachvollziehbar sind.
4.5 Fortschrittsberichte
Ab 2027 müssen Sie jährlich vor dem 1. April einen Fortschrittsbericht (inhaltlich und finanziell) einreichen. Dieser muss mindestens folgende Angaben enthalten: (a) den Stand der Durchführung der Aktivitäten, (b) die bereits angefallenen Kosten im Vergleich zu den veranschlagten Kosten und (c) die gegebenenfalls erhaltenen Eigenbeiträge oder Beiträge Dritter im Vergleich zu den veranschlagten Einnahmen. Dies ist in Artikel 16 der Förderrichtlinie geregelt. Verwenden Sie hierfür die auf der Website der Region Stedendriehoek zur Verfügung gestellte Vorlage.
4.6 Feststellung
Nachdem alle Teile des Projekts abgeschlossen sind und die mit der Förderung verbundenen Verpflichtungen erfüllt wurden, müssen Sie spätestens 13 Wochen nach Ablauf des Zeitraums, für den die Förderung gewährt wurde, einen Antrag auf Feststellung des Förderbetrags einreichen. Dieser muss folgende Angaben und Anlagen enthalten:
- Ein abschließender Finanzbericht: mit einer Aufstellung der tatsächlich angefallenen Kosten für die geförderten Aktivitäten.
- Ein Prüfungsbericht, der die tatsächlich angefallenen Kosten und die erhaltenen Beiträge belegt.
- Ein inhaltlicher Bericht, aus dem hervorgeht, wie die Ziele und Ergebnisse des Projekts erreicht wurden, die förderfähigen Aktivitäten durchgeführt wurden und die mit der Förderung verbundenen Bedingungen erfüllt wurden. Verwenden Sie hierfür die auf der Website der Region Stedendriehoek zur Verfügung gestellte Vorlage.
- Nachweise: Weisen Sie nach, dass die geförderten Aktivitäten durchgeführt wurden und dass die Förderbedingungen erfüllt wurden. Dazu benötigen wir in jedem Fall folgende Nachweise: Fotos und/oder anderes Bildmaterial der durchgeführten Aktivitäten.
Dies erfolgt über das auf der Website der Gemeinde Apeldoorn digital bereitgestellte Formular ‘Antrag auf Festsetzung der Beihilfe’.
4.7 Meldepflicht
Stellen Sie sicher, dass Sie die festgelegten Verpflichtungen und Bedingungen erfüllen. Sollten sich Änderungen an Ihrem Projekt ergeben, kann dies Auswirkungen auf die Förderung haben. Sie müssen uns Änderungen innerhalb von vier Wochen melden, wenn:
- die Aktivitäten für mehr als 20% ändern;
- der Haushalt um mehr als 20% geändert wird;
- die Umsetzung nicht vor Ablauf der Projektlaufzeit gelingt;
- wenn die mit der Förderung verbundenen Bedingungen und Verpflichtungen (auf andere Weise) nicht mehr erfüllt werden können.
Dies könnte zur Folge haben, dass Sie (einen Teil) der (bereits ausgezahlten) Förderung zurückzahlen müssen.
Diese Meldepflicht ist in Artikel 15 der Förderrichtlinie und in Artikel 12 der Asv geregelt.
Zur Meldung von Änderungen wird das Formular ‘Änderungsantrag einreichen’ verwendet. Das Formular finden Sie auf der Website der Gemeinde Apeldoorn.
5. Staatliche Beihilfen
Bei der Durchführung des Projekts liegt teilweise eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vor. Bei einem Teil der Aktivitäten handelt es sich nicht um wirtschaftliche Tätigkeiten und somit auch nicht um staatliche Beihilfen, sofern die nachstehend genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Soweit es sich um staatliche Beihilfen handelt, wird die Förderung unter Anwendung der Freistellungsverordnungen und der De-minimis-Verordnung rechtmäßig gewährt.
5.1 Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten
Die folgenden Aktivitäten gelten als nichtwirtschaftlich und fallen nicht unter den Begriff der staatlichen Beihilfe, sofern sie für jedermann frei zugänglich sind und nicht ausschließlich auf bestimmte Unternehmen ausgerichtet sind:
- die Einrichtung und Durchführung von Freiwilligengruppen;
- die Lernnetzwerke;
- der inspirierende Abschlussbericht.
Sollten diese Aktivitäten nicht frei zugänglich sein, kann dennoch eine staatliche Beihilfe vorliegen. In diesem Fall muss dies vor der Durchführung beim Fördermittelgeber gemeldet werden.
5.2 Anwendung der Befreiungsgrundsätze
- a. Allgemeine De-minimis-Verordnung — Die Förderung für Aktivitäten, darunter die Planung und Umsetzung von „grün-blauen“ Vernetzungsmaßnahmen, lokale Crowdfunding-Kampagnen und Teile der Umsetzung von „grün-blauen“ Maßnahmen (Aktivitäten 1a, b, d, e, h und i), wird unter Anwendung der allgemeinen De-minimis-Verordnung gewährt.
- b. De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft — Soweit sich die Maßnahmen an landwirtschaftliche Unternehmer richten, wird der Zuschuss für die Planung und Umsetzung von „grün-blauen“ Durchdringungsmaßnahmen (Maßnahmen 1a, d und i) unter Anwendung der De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft gewährt.
- c. Artikel 32 LVV (Zusammenarbeit im Agrarsektor) — Der Zuschuss für die Planung und Durchführung der Genossenschaft zugunsten des Versuchsgeländes für Präzisionslandwirtschaft wird gemäß Artikel 32 der Verordnung über Steuerbefreiungen in der Landwirtschaft (LVV) gewährt.
5.3 Aufteilung der Fördermittel auf die einzelnen Aktivitäten
Die Förderung verteilt sich wie folgt:
| Aktivität | Teilaktivität | Förderbetrag | Begünstigter | Grundlage für staatliche Beihilfen | |
|---|---|---|---|---|---|
| 0. Allgemeine Projektkosten | — | — | € 31.150 | Keine direkten Begünstigten | Keine staatliche Beihilfe |
| 1. Schaufel in den Boden | Gorsseler Heide | 1a. Planung und Umsetzung der grün-blauen Durchdringung | € 34.600 | Grundstückseigentümer | Allgemeine De-minimis-Regelung; De-minimis-Regelung für die Landwirtschaft (abhängig von der Unternehmensart) |
| 1b. Lokale Crowdfunding-Kampagne | € 37.100 | [anonymisiert] | Allgemeine De-minimis-Regelung | ||
| 1c. Aufbau von Freiwilligengruppen | € 9.900 | [anonymisiert] | Keine staatliche Beihilfe | ||
| Battem Up | 1d. Planung und Umsetzung der grün-blauen Durchdringung | € 12.400 | Grundstückseigentümer | Allgemeine De-minimis-Regelung; De-minimis-Regelung für die Landwirtschaft (abhängig von der Unternehmensart) | |
| 1. Lokale Crowdfunding-Kampagne | € 7.400 | [anonymisiert] | Allgemeine De-minimis-Regelung | ||
| 1f. Aufbau von Freiwilligengruppen | € 15.300 | [anonymisiert] | Keine staatliche Beihilfe | ||
| Bolwerks-Wiesen und Stadsland | 1g. Planung und Umsetzung eines Pilotprojekts zur Präzisionslandwirtschaft | € 108.750 | [anonymisiert] | Artikel 32 LVV | |
| 1h. Lokale Crowdfunding-Kampagne | € 9.900 | [anonymisiert] | Allgemeine De-minimis-Regelung | ||
| 1i. Umsetzung der grün-blauen Durchdringung von Stadsland | € 7.400 | Grundstückseigentümer | Allgemeine De-minimis-Regelung; De-minimis-Regelung für die Landwirtschaft (abhängig von der Unternehmensart) | ||
| 1j. Aufbau von Freiwilligengruppen | € 3.950 | [anonymisiert] | Keine staatliche Beihilfe | ||
| 2. Gemeinsam lernen, gemeinsam handeln | — | — | € 68.200 | Kein direkter Begünstigter | k. A. |
| 3. Kommunikation | — | — | € 14.850 | Kein direkter Begünstigter | k. A. |
Die Aufteilung basiert auf dem mit dem Antrag eingereichten Kostenvoranschlag und wird anteilig anhand der veranschlagten Kosten pro Maßnahme festgelegt. Die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen erfolgt auf der Ebene der zugrunde liegenden Teilmaßnahmen.
5.4 Getrennte Buchführung
Um unzulässige staatliche Beihilfen zu vermeiden, darf ein Projektpartner die Förderung ausschließlich für Aktivitäten verwenden, die gemäß dieser Entscheidung förderfähig sind. Soweit ein Projektpartner neben den geförderten Aktivitäten noch (andere) wirtschaftliche Aktivitäten ausübt, muss er hinsichtlich der Finanzierung, der Kosten und der Einnahmen dieser wirtschaftlichen Aktivitäten eine getrennte Buchführung vornehmen.
5.5 Weitergewährung von De-minimis-Beihilfen an (landwirtschaftliche) Unternehmen
In Ihrem Projekt geht es um die Weitergabe von De-minimis-Beihilfen an Endbegünstigte, nämlich die teilnehmenden (landwirtschaftlichen) Unternehmen. Bei jeder Beihilfegewährung ist zu prüfen, ob das betreffende Unternehmen gemäß der allgemeinen und/oder der Agrar-De-minimis-Verordnung für eine De-minimis-Beihilfe in Betracht kommt. Zu diesem Zweck muss der Endbegünstigte eine De-minimis-Erklärung vorlegen. Dies gilt für alle Endbegünstigten, die eine Förderung auf der Grundlage der De-minimis-Verordnungen erhalten werden. Sie können die entsprechenden Erklärungen über diese Website abrufen: Standardformulare Rahmenbeschluss zu nationalen EZK- und LNV-Zuschüssen | RVO.nl. Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Erklärungen spätestens am 11. Oktober 2026 bei uns eingegangen sind.
Darüber hinaus gilt ab dem 1. Januar 2026 (allgemeine De-minimis-Regelung) und ab dem 1. Januar 2027 (De-minimis-Regelung für die Landwirtschaft) die Verpflichtung, De-minimis-Beihilfen auf der Grundlage der allgemeinen und der landwirtschaftlichen De-minimis-Verordnung in einem zentralen Register zu erfassen. Die Gemeinde Apeldoorn ist für die Erfassung der von ihr gewährten De-minimis-Beihilfen verantwortlich.
Aus der Eintragung von De-minimis-Beihilfen in dieses Register können keine Rechte abgeleitet werden. Die Europäische Kommission kann jederzeit zu dem Schluss kommen, dass es sich um eine rechtswidrige staatliche Beihilfe handelt, was zur Rückforderung der gewährten Beihilfe führen kann.
6. Kommunikation
Möchten Sie über Ihr „Regio Deal“-Projekt berichten? Dann bitten wir Sie, in Ihren Mitteilungen darauf hinzuweisen, dass das Projekt unter anderem dank der Zusammenarbeit zwischen dem Staat und der Region zustande gekommen ist. Um Sie dabei zu unterstützen, hat die Region Stedendriehoek auf der Regio-Deal-Website ein Kommunikations-Toolkit für die Projektleiter bereitgestellt.