Die Gemeinde prüft, welche Grundstücke für einen Verkauf in Frage kommen. Dabei berücksichtigt die Gemeinde unter anderem:
- die Grünflächen;
- die (Verkehrs-)Sicherheit;
- mögliche zukünftige Entwicklungen;
- logische und gerade Katastergrenzen;
- das Vorhandensein von Kabeln und/oder Leitungen.
Bitte informieren Sie sich vor Einreichung eines Antrags auf der Grünflächenkarte der Gemeinde Apeldoorn ob das von Ihnen gewünschte Stück Gemeindegrund Teil der Grünstruktur ist.
Ist der Grünstreifen auf der Karte als Grünstruktur ausgewiesen?
In diesem Fall kann das Gemeindegrundstück nicht verkauft werden. Sie müssen daher keinen Antrag stellen.
Ist der Grünstreifen auf der Karte nicht als Grünstruktur ausgewiesen?
In diesem Fall kann die Gemeinde prüfen, ob das Gemeindegrundstück verkauft werden kann. Sie können Ihren Antrag auf den Kauf von „Snippergroen“ direkt online einreichen.
Bei der Prüfung Ihres Antrags werden verschiedene Kriterien berücksichtigt. Ein Verkauf ist nicht möglich, wenn:
- Der Grünstreifen ist ein wichtiger Bestandteil des ursprünglichen städtebaulichen oder landschaftlichen Konzepts. Beispielsweise wenn der Grünstreifen für einen fließenden Übergang von öffentlichen Grünflächen zu den Gärten wichtig ist oder zur Einfassung von Rad- und Fußwegen dient.
- Die Ufer von Gewässern oder Gräben sind für Wartungsarbeiten durch die Wasserbehörde oder die Gemeinde nicht mehr zugänglich.
- Die Verkehrssicherheit bzw. die soziale Sicherheit führt zu einer Verschlechterung der Verkehrslage oder zur Entstehung von unübersichtlichen Stellen und dunklen Ecken.
- Die Verwalter der öffentlichen Grünanlagen nicht mehr in der Lage sind, die Flächen effizient zu pflegen, beispielsweise durch Beschneiden, Jäten und Mähen;
- In der Umgebung sind (voraussichtlich) Entwicklungen zu erwarten, bei denen der Verkauf des Gemeindegrundstücks ein Hindernis darstellen könnte;
- Dies führt zu Sprüngen in der Katastergrenze und einem unlogischen Übergang zwischen Grundstück und öffentlichem Bereich.
Sobald wir das Formular erhalten haben, prüfen wir, ob das Grundstück verkauft werden kann. Wenn der Verkauf zustande kommen kann, erhalten Sie von uns einen Kaufvertrag. Sollten wir Ihren Antrag ablehnen, werden wir Sie darüber informieren.
Es ist möglich, dass der Flächennutzungsplan für den von Ihnen angegebenen Standort die Nutzung als Garten nicht zulässt. In diesem Fall benötigen Sie eine Umweltgenehmigung (Ausnahmegenehmigung für eine planungswidrige Nutzung). Wir können im Voraus nicht sagen, ob wir dem zustimmen werden. Weitere Informationen Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Der Festverkaufspreis von 100,– €/m² gilt für Grundstücksstreifen mit einer Fläche von bis zu 50 m². Grundstücksstreifen, die größer als 50 m² sind, gelten nämlich flächenmäßig nicht mehr als Restgrundstücke und werden von Fall zu Fall von einem unabhängigen Gutachter bewertet.
Zusätzliche Kosten
Zusätzlich zum Kaufpreis fallen für Sie die Kaufnebenkosten an. Das bedeutet, dass die 10,4%-Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis sowie die Notar- und Katastergebühren zu Ihren Lasten gehen.
Darüber hinaus kann es vorkommen, dass durch den Verkauf eines Grundstücks eine Anpassung im öffentlichen Raum erforderlich wird. Ein Beispiel hierfür ist die Verlegung eines Lichtmasts. Die Kosten für diese Anpassung stellen wir dem Käufer des Grundstücks in Rechnung.
Wenn Sie sich hinsichtlich der genauen Lage der Grundstücksgrenzen (insbesondere der Seitengrenzen) unsicher sind, können Sie über die Website des Katasteramts einen Antrag stellen, die Grundstücksgrenzen vor Ort gegen Entgelt im Gelände abzustecken.
Sie können sich auch an das Katasteramt wenden, um eine Vermessungsskizze (Feldvermessung) der Katasterparzelle zu erhalten. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn Sie Ihr Bauwerk in unmittelbarer Nähe der Seitengrenze einer Parzelle errichten und die Zugänglichkeit der (anderen) Parzelle gefährdet ist.