Sicherheit

Die Gemeinde arbeitet gemeinsam mit den Bürgern, der Polizei, der Feuerwehr und der Staatsanwaltschaft an der Sicherheit. Auch viele Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens leisten hierzu einen Beitrag. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Eine Krise oder eine Katastrophe wie eine Grippepandemie, eine Überschwemmung oder ein Terroranschlag kann die Gesellschaft aus den Fugen bringen. Die Sicherheit ist gefährdet. Was können Sie (im Vorfeld) tun?

Vorbereitung auf eine Katastrophe

  • Möchten Sie weitere Informationen darüber, wie Sie sich auf eine Katastrophe vorbereiten können? Besuchen Sie die Website denkvooruit.nl
  • Jede Region muss über eine regionaler Krisenplan in dem unter anderem festgelegt ist, wer bei einer Katastrophe für was verantwortlich ist. Auf der Website der Sicherheitsregion Nord- und Ost-Gelderland Hier finden Sie diese und weitere Informationen.

Wenn die Sirene ertönt

Jeden ersten Montag im Monat werden in den Niederlanden um 12.00 Uhr die Sirenen getestet. Sollten Sie feststellen, dass eine Sirene nicht funktioniert, obwohl sie normalerweise funktioniert, bitten wir Sie, dies unter der Telefonnummer 14 055 zu melden. Ertönt die Sirene an einem anderen Tag oder zu einer anderen Uhrzeit? Dann ist tatsächlich etwas nicht in Ordnung.

  1. Befolgen Sie die Anweisungen der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste und/oder der Gemeinde

  2. Gehen Sie direkt hinein

  3. Schließen Sie Türen und Fenster, um eventuelle schädliche Gase fernzuhalten.

  4. Schalten Sie den regionalen Radiosender oder Fernsehsender ein (siehe Programmübersicht auf der Website von Omroep Gelderland), ansehen NOS Teletext, siehe www.crisis.nl oder rufen Sie gegebenenfalls verfügbare Informationen über Ihr Mobiltelefon, in sozialen Medien, über NL Alert oder Burgernet ab (siehe ‘Schnelle Informationen’).

Weitere Informationen darüber, was Sie genau tun müssen, wenn die Sirene ertönt, finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Schnelle Informationen

Schnelle Informationen zu einem Vorfall oder einer Katastrophe erhalten Sie beispielsweise über Burgernet oder NL-Alert.

Auch soziale Medien können eine Informationsquelle sein. Bei einer Katastrophe oder einem Notfall nutzt die Gemeinde Apeldoorn ebenfalls verschiedene soziale Medien, um Nachrichten zu verbreiten. Folgen Sie uns (auch aus diesem Grund) auf Facebook und Instagram. Auch die Sicherheitsregion Nord- und Ost-Gelderland ist auf Twitter zu finden.

Die Mitarbeiter des Teams „Prävention, Überwachung und Durchsetzung“ (PTH) der Gemeinde sorgen für eine saubere, lebenswerte und sichere Gemeinde. Möchten Sie die Gemeinde auf eine bestimmte Situation aufmerksam machen? Das können Sie über die Seite Meldungen zum öffentlichen Raum Online melden. Sie können sich natürlich auch telefonisch an die Gemeinde wenden; wir sind unter der Telefonnummer 14055 erreichbar.

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie selbst zur Sicherheit in Ihrer Nachbarschaft beitragen können.

  • Auf der Website der Polizei Hier finden Sie Tipps zur Vorbeugung von Wohnungseinbrüchen, Straßenraub, Autoeinbrüchen und so weiter
  • WhatsApp-Nachbarschaftswache. In den letzten Jahren sind in Apeldoorn zahlreiche Nachbarschaftswachegruppen ins Leben gerufen worden. Das bedeutet, dass in Apeldoorn viele Anwohner auf verdächtige Situationen achten, geschickt darauf reagieren und diese melden. Möchten Sie eine WhatsApp-Gruppe gründen oder haben Sie bereits eine gegründet? Dann können Sie gegebenenfalls Werbematerial dafür anfordern. Das Werbematerial, das Sie als WhatsApp-Gruppe anlegen besteht aus:
    – Pro Gruppe ein Set Aufkleber.
    – Pro Stadtteil, in dem eine WhatsApp-Gruppe für den gesamten Stadtteil aktiv ist, die sogenannten WhatsApp-Anzeigetafeln
    Informationen zur Einteilung der Stadtteile finden Sie unter CBS-Einteilung in Stadtteile und Stadtviertel
  • Es finden regelmäßig Kontrollen zur Einhaltung der Brandschutzvorschriften statt. Informationen zum Brandschutz in der Region finden Sie auf der Website der Feuerwehr
  • Burgernet informiert die Bürger über aktuelle Ereignisse, die die Sicherheit im Stadtteil betreffen. Per SMS oder Sprachnachricht erhalten Sie Informationen, beispielsweise über eine vermisste Person oder einen Einbrecher, der in der Nachbarschaft gesichtet wurde
  • Freiwillige der Nachbarschaftswache gehen zu Fuß oder mit dem Fahrrad durch das Viertel und achten auf Auffälligkeiten. Sie kommen mit den Anwohnern ins Gespräch und erfahren so, was in der Nachbarschaft vor sich geht. Außerdem machen sie die Bewohner auf unsichere Situationen aufmerksam. Sie können sich über Ihren Bezirkspolizisten anmelden.
  • Das „Politiekeurmerk Veilig Wonen“ (PKVW) ist ein Sicherheitsinstrument, das zur Sicherheit in und um Wohnhäuser, Wohnanlagen sowie Stadtteile und Viertel beiträgt. Die PKVW-zertifizierten Unternehmen können Ihnen weitere Informationen darüber geben, wie Sie Ihr Zuhause sichern können. Siehe www.politiekeurmerk.nl
  • Einen (Verdacht auf eine) illegale Hanfplantage können Sie unter der Nummer 0900-8844 (Polizei) oder bei „Meld Misdaad Anoniem“ unter 0800-7000 melden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Polizei.

Wenn Einwohner von Apeldoorn Pflege benötigen, ist es wichtig, dass diese erschwinglich und von guter Qualität ist. Die Gemeinden haben die Aufgabe, die Qualität und Rechtmäßigkeit der von den Pflegeanbietern erbrachten Leistungen zu überprüfen. Mit Rechtmäßigkeit meinen wir: Erfolgt alles gemäß den Gesetzen und Vorschriften? Meistens ist das der Fall, doch leider kommt es auch im Gesundheitswesen zu Betrugsfällen. Dabei erhalten die Einwohner manchmal nicht die Versorgung, die sie dringend benötigen. Dann ist es wichtig, dass wir eingreifen können. Auf der Seite „Aufsicht im Gesundheitswesen“ Erfahren Sie mehr darüber, wie wir die Aufsicht organisieren und wo Sie eine Meldung machen können.

Was ist bei Überschwemmungen nach starken Regenfällen zu tun?

Besteht akute Gefahr für Menschen und Tiere? Rufen Sie die Feuerwehr unter der Nummer 112 an. Sind Sie sich nicht sicher, ob akute Gefahr besteht? Rufen Sie dann ebenfalls 112 an. Die Leitstelle nimmt eine fachliche Einschätzung vor. Eine akute Gefahr ist beispielsweise die Gefahr eines Kurzschlusses oder eines Brandes.

Besteht keine akute Gefahr für Mensch und Tier? Besorgen Sie sich eine Pumpe in einem Baumarkt oder beauftragen Sie ein Fachunternehmen, den Raum leerzupumpen. Wenn die Wasserhöhe im Raum nur wenige Zentimeter beträgt, kannst du einen Wassersauger oder einen Eimer und einen Wischmopp verwenden. Ist die Situation nicht akut, benötigst du aber dennoch die Feuerwehr? Ruf die Nummer 0900-0904 an.

Weitere Tipps findest du auf der Website der Sicherheitsregion Nord- und Ostniederlande.

Apeldoorn liegt wunderschön inmitten der weitläufigen Wälder der Veluwe. Die Gefahr, dass wir mit einem Waldbrand konfrontiert werden, ist real. Vor allem bei anhaltender Trockenheit kann ein solcher Brand außer Kontrolle geraten. Das müssen wir alle gemeinsam verhindern.

Verhindern Sie einen Waldbrand

Naturbrände werden oft durch menschliches Verhalten verursacht. Die Feuerwehr bietet Tipps zur Vermeidung von Waldbränden. Außerdem hilft es, Ihren Garten brandsicher zu gestalten.

Was Sie tun können

In Phase 1 besteht ein normales Risiko.
In Phase 2 bitten wir Sie, besonders wachsam zu sein.

  • Phase 1: Es wurden keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen. Allerdings ist stets Vorsicht geboten.
  • Phase 2: Seien Sie daher besonders vorsichtig. Werfen Sie Zigaretten und Glas in einen Mülleimer oder nehmen Sie es mit. Denken Sie auch an Kohle vom Grill oder angehäuften Gartenabfall (Gärung). Parken Sie Ihr Auto mit heißem Katalysator nicht in hohem und trockenem Gras. Verwenden Sie keine Feuerkörbe, Fackeln, Wunschballons und Feuerwerkskörper. Kochen Sie nicht mit offenem Feuer auf festen Brennstoffen wie Holz oder Holzkohle/Briketts.
  • Sehen Sie einen Brand oder eine verdächtige Situation? Rufen Sie sofort 112 an.

Doch ein Waldbrand?

  • Rufen Sie die 112 an und geben Sie den genauen Ort des Brandes an.
  • Warten Sie nicht auf Hilfe, sondern fliehen Sie so schnell und so weit wie möglich, wenn möglich auf die öffentliche Straße.
  • Laufen Sie nicht vor dem Feuer her, sondern quer dazu, damit es Sie nicht einholt.
  • Hilf anderen Menschen und Kindern, an einen sicheren Ort zu gelangen.

Kamerasicherheit und Kameraüberwachung

Immer mehr Privatpersonen und Unternehmen installieren Kameras, um ihr Eigentum zu schützen. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Darüber hinaus bringt auch die Gemeinde manchmal Kameras im öffentlichen Raum an. In diesem Fall dient die Kameraüberwachung dazu, die öffentliche Ordnung besser aufrechtzuerhalten. Sie unterstützt die Polizei bei der Prävention und Aufdeckung von Straftaten. Gleichzeitig steigert die Videoüberwachung auch das Sicherheitsgefühl der Anwohner und Besucher eines solchen Gebiets.
Es gibt jedoch bestimmte Vorschriften für die Anbringung von Kameras in und um Wohnhäuser, Geschäfte, Unternehmen, Parks, Parkhäuser sowie im öffentlichen Raum.   Diese Vorschriften basieren auf landesweiten Gesetzen, auch im Bereich des Datenschutzes, sowie auf Bestimmungen der Allgemeinen Ortsverordnung (APV).

Privatkameras

Die Anbringung von Kameras im privaten, eigenen Bereich zum Schutz des eigenen Eigentums und beispielsweise des Personals ist grundsätzlich zulässig. Vorausgesetzt, es wird deutlich – beispielsweise durch Schilder – darauf hingewiesen, dass eine Videoüberwachung stattfindet. Diese privaten Kameras dürfen nicht auf den öffentlichen Raum gerichtet sein. Hier spielt insbesondere der Aspekt der ‘Privatsphäre’ eine wichtige Rolle.
Alle Regeln und Bedingungen für die Anbringung von Kameras auf ‘eigenem Gelände’ finden Sie auf der Website der niederländischen Datenschutzbehörde.

  • Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) ist die Aufsichtsbehörde für die Videoüberwachung und kann Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, beispielsweise wenn eine Kamera in den öffentlichen Raum gerichtet ist.
  • Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kamera Ihres Nachbarn nicht richtig ausgerichtet ist, weil sie auf Ihren Garten oder die öffentliche Straße gerichtet ist, empfehlen wir Ihnen, zunächst mit dem Nachbarn zu sprechen. Führt dies nicht zu einer Lösung, können Sie eine Meldung oder einen Antrag auf Durchsetzung bei der niederländischen Datenschutzbehörde einreichen oder ein Zivilverfahren einleiten. Die Gemeinde und die Polizei können in solchen Fällen keine Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.

Kameras in Unternehmen und Geschäften

  • Viele Geschäfte und Unternehmen verfügen heutzutage über Videoüberwachung. Damit werden Eigentum und Mitarbeiter geschützt und Straftaten so weit wie möglich verhindert. Die Bedingungen, unter denen Unternehmer, Ladenbesitzer oder Firmeninhaber eine Videoüberwachung installieren dürfen, die teilweise auf den öffentlichen Raum ausgerichtet ist, sind im Richtlinien für die Videoüberwachung in Apeldoorn.
    Manchmal ist es jedoch schwierig, zwischen privatem und öffentlichem Raum zu unterscheiden.
  • In einem Einkaufszentrum beispielsweise handelt es sich um einen öffentlich-privaten Raum, in dem der Boden innerhalb eines Geschäfts Eigentum des Unternehmers ist und die Öffentlichkeit freien Zugang hat. Die ‘Gänge’ zwischen den Geschäften sind jedoch öffentlicher Raum, es sei denn, es handelt sich um ein überdachtes Einkaufszentrum, das nur zu bestimmten Zeiten geöffnet ist. Bei Gewerbegebieten gilt der gesamte Bereich außerhalb der Zäune der Unternehmen als ‘öffentlicher Raum’.
  • Kameraüberwachung im (privat-)öffentlichen Raum, also außerhalb des eigenen Grundstücks (einschließlich auf Gewerbegebieten und in Einkaufszentren), ist nur zulässig, wenn eine Sicherheitsanalyse ergeben hat, dass dies das geeignete Mittel ist. Das bedeutet:
    • Die Videoüberwachung muss verhältnismäßig sein: Die Sicherheit muss tatsächlich gefährdet sein. Dies kann durch Zahlen der Polizei, der Feuerwehr oder von Sicherheitsdiensten belegt werden. Die Installation von Kameras als Vorsichtsmaßnahme, obwohl nichts vorliegt, ist daher nicht zulässig.
    • Die Videoüberwachung ist eine ergänzende Maßnahme: Inhaber von Geschäften und Unternehmen müssen bereits selbst alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbrechensprävention ergriffen haben.
    • Außerdem muss für das betreffende Gebiet ein Gütesiegel „Sicheres Unternehmertum“ (KVO) vorliegen. Für die Erlangung eines KVO ist die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Unternehmern eine Voraussetzung.

Kameras der Gemeinde

  • In manchen Situationen kann eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum notwendig sein. So beispielsweise im Ausgehviertel von Apeldoorn zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Das Ausgehviertel rund um den Caterplein und den Stationstunnel sind beide vom Gemeinderat als Überwachungsgebiet ausgewiesen, was in der APV festgelegt ist. Diese Kameras zeichnen kontinuierlich Bilder auf, die nach maximal 28 Tagen gelöscht werden.
  • Darüber hinaus kann der Bürgermeister in besonderen Fällen an einem Standort vorübergehend Kameras im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung aufstellen. Beispielsweise bei anhaltenden schwerwiegenden (Wohn-)Belästigungen, Demonstrationen oder fortgesetzten Straftaten.
  • Schließlich installiert die Gemeinde manchmal – vorübergehend oder dauerhaft – Kameras, um den Verkehrsfluss zu überwachen. Die Aufnahmen dieser Kameras sind so gestaltet, dass Fahrzeuge oder Personen nicht oder in einigen Fällen kaum identifizierbar sind, und die Aufnahmen werden nicht länger als maximal 72 Stunden gespeichert. Auf der Grundlage der Beobachtungen werden die Ampeln besser abgestimmt oder verkehrstechnische Maßnahmen ergriffen, um den Verkehrsfluss zu verbessern.

Wo befinden sich die Kameras?

Die Gemeinde Apeldoorn hat folgende Kameras im öffentlichen Raum installiert:

  • Ausgewiesene Kamera-Bereiche:
    • Ausgehviertel Caterplein, Hoofdstraat, Nieuwstraat, Beekpark, Kapelstraat, van Kinsbergenstraat: 17 Kameras
    • Bahnhofstunnel: 5 Kameras im Tunnel
      Hinweis: Die Kamera an der Südseite beim Fahrradabstellplatz ist Eigentum der NS.
  • Vorübergehend aufgestellte Kameras im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung:
    • Vom 3. Dezember 2024 bis einschließlich Montag, den 6. Januar 2025, wird am „Oranjetipje“ in Apeldoorn vorübergehend eine Videoüberwachung durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie im Auswahlbeschluss.
    • Einkaufszentrum „De Eglantier“: 5 Kameras im Einkaufsbereich
  • Feste Verkehrsüberwachungskameras:
    • Zutphensestraat/Laan van Osseveld/Laan van Erica: 4 Kameras
    • Zutphensestraat/Landgoedlaan: 3 Kameras
    • Laan van Erica/Voorwaarts: 3 Kameras
    • Kayersdijk/Laan van Malkenschoten/Lange Amerikaweg: 3 Kameras
    • Laan van Malkenschoten/Oude Apeldoornseweg: 1 Kamera
    • Oost Veluweweg/Laan van de Leeuw/Stadhoudersmolen: 2 Kameras
  • Temporäre Verkehrskameras:
    für kurze Zeit (meistens ein paar Tage) Verkehrskameras an einem Standort. Meistens geschieht dies, um zu erfassen, wie viel Verkehr an einer bestimmten Stelle vorbeifährt.
  • Schutz von Eigentum:
    Um ihr Eigentum zu schützen, hat die Gemeinde außerdem Kameras an den automatischen Verkehrsbarrieren rund um das Einkaufsviertel im Stadtzentrum installiert. Diese Kameras erfassen ausschließlich die Fahrzeuge, die diese Verkehrsbarrieren passieren.
  • Kommunale Fahrradabstellplätze; hier sind Kameras installiert, um Eigentum und Mitarbeiter zu schützen.
  • Auch die Parkhäuser Marktplein, Koningshaven, Brinkpark, Orpheus und Anklaar sind mit Kameras ausgestattet.

Alle Informationen zu den Voraussetzungen für die Einrichtung einer Videoüberwachung und zu den Anforderungen an eine Sicherheitsanalyse finden Sie im Politischer Rahmen.

Die Beliebtheit von ‘Drohnen’ hat stark zugenommen. Sie sind immer häufiger am Himmel zu sehen. Das Fliegen mit diesen kleinen unbemannten Flugzeugen oder Hubschraubern macht Spaß und bietet unzählige Möglichkeiten. Damit das Fliegen mit Drohnen für alle sicher verläuft, gibt es jedoch Regeln, die für jeden gelten. Selbst mit einer kleinen Spielzeugdrohne bist du ein ‘Luftraumnutzer’, und es gelten die Luftverkehrsregeln.

In sicherer Entfernung

Eine wichtige Regel lautet, dass man mit einer Drohne nicht über Menschengruppen oder zusammenhängende Bebauung, (Eisenbahn-)Straßen oder andere Bauwerke fliegen darf. Also auch nicht über einer tollen Veranstaltung. Außerdem darfst du nicht höher als 120 Meter über dem Boden fliegen. Da Drohnen ein Risiko für andere Luftfahrzeuge darstellen, wie beispielsweise Lösch- und Rettungshubschrauber, musst du deine Drohne sofort landen, sobald sich ein anderes Luftfahrzeug nähert. Es ist außerdem verboten, sich in der Nähe von Flughäfen wie Teuge oder Deelen oder anderen ‘Flugverbotszonen’ aufzuhalten. Das Filmen und Fotografieren mit einer Drohne ist erlaubt, sofern du die Privatsphäre anderer respektierst. Also nicht in Gärten oder über abgeschlossenen (Firmen-)Geländen. Bitte immer zuerst die Erlaubnis des Eigentümers einholen.

Durchsetzung

Die Durchsetzung der Vorschriften für das Fliegen mit Drohnen obliegt der Polizei. Bei Verstößen gegen die Vorschriften kann ein Bußgeld verhängt und die Drohne beschlagnahmt werden.

Die wichtigsten Regeln für das sichere Fliegen mit Drohnen im Überblick

  • Prüfe, ob du ausreichend versichert bist (Haftpflichtversicherung)
  • Überprüfe deine Drohne vor jedem Flug
  • Fliege nicht über Menschen, (Eisenbahn-)Straßen, Gebäude und andere Bauwerke hinweg
  • Behalte deine Drohne immer gut im Blick
  • Flieg nur bei Tageslicht
  • Halten Sie Abstand zu allen anderen Luftfahrzeugen und gewähren Sie ihnen Vorfahrt
  • Fliegen Sie nicht höher als 120 Meter über dem Boden oder dem Wasser
  • Halten Sie sich von allen Flughäfen (kleinen wie großen) und anderen Flugverbotszonen (wie den Anflugrouten von Schiphol und militärischen Tiefflugzonen) fern.
  • Filmen und Fotografieren ist erlaubt, aber bitte respektieren Sie die Privatsphäre aller Beteiligten.

Kommerzielle Nutzung von Drohnen

Für den gewerblichen Einsatz von Drohnen, beispielsweise um im Auftrag Fotos zu machen oder Inspektionen durchzuführen, benötigen Sie eine Zulassung. Weitere Informationen hierzu sowie zum sicheren Fliegen mit Drohnen finden Sie unter www.rijksoverheid.nl/drones.