Aufenthaltsnachweis
Die Richtlinie über vorübergehenden Schutz (2001/55/EG) gewährt in den Niederlanden Anspruch auf Unterbringung und medizinische Versorgung sowie auf Schulbildung für minderjährige Kinder. Sie bietet zudem die Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen. Auf der Website der IND Lesen Sie nach, ob Sie unter die Richtlinie fallen.
Personenregister
Flüchtlinge aus der Ukraine müssen sich nach ihrer Ankunft im Personenregister (BRP) der Gemeinde registrieren lassen. Anschließend müssen sie so schnell wie möglich einen Termin beim IND vereinbaren, um eine Aufenthaltsbescheinigung abzuholen.
Der Aufenthaltsnachweis
Fallen Sie unter die Richtlinie und haben Sie sich bei der Gemeinde angemeldet? Dann vereinbaren Sie so schnell wie möglich einen Termin, um bei der IND eine Aufenthaltsbescheinigung abzuholen:
Anmeldung bei der Gemeinde
- Rufen Sie unter der Nummer 14055 an, um einen Termin zu vereinbaren.
- Bei einem Aufenthalt in einer Unterbringungsstätte der Gemeinde Apeldoorn organisiert der Standortkoordinator den Termin.
- Flüchtlinge, die eine private Unterkunft gefunden haben, finden weitere Informationen unter Umzug aus dem Ausland nach Apeldoorn.
Bitte zum Termin mitbringen
Alle Familienmitglieder, die nach Apeldoorn gekommen sind, begleiten uns zum Termin im Rathaus. Damit wir Ihnen helfen können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ein Ausweisdokument (auf dem die Staatsangehörigkeit angegeben ist), zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis oder ukrainischer Inlandspass.
- Anmeldeformular:
- Eine Geburtsurkunde
- Eine Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde
- Die Geburtsurkunden der Kinder
Gibt es keinen Ausweis?
Ohne Ausweisdokument können wir die Staatsangehörigkeit nicht feststellen. Die ukrainische Botschaft in Den Haag ist geschlossen. Flüchtlinge mit abgelaufenen Ausweisdokumenten oder anderen Fragen müssen sich an die Ukrainische Botschaft in Köln (Deutschland).
Minderjährige Kinder
Wenn minderjährige Kinder keinen Ausweis besitzen, können ihre Eltern eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Anschließend melden wir diese Kinder bei der Gemeinde an. Dies gilt nur für Kinder ukrainischer Flüchtlinge. Weitere Informationen zu einer Eidesstattliche Erklärung in vier verschiedenen Sprachen.